In den nächsten Tagen werden den Hundehaltern die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 zugestellt.
Die Hundesteuer beträgt für einen Ersthund 120 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Hund 300 €. Die Zwingersteuer beträgt 360 € bei einer Haltung von bis zu 5 Hunden im Zwinger, ab einer Haltung von 6 Hunden im Zwinger 720 €. Die Hundesteuer für einen Kampfhund beträgt 1.200 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Kampfhund 1.500 €. Die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung können Sie unserer Hundesteuersatzung (www.Starzach.de/Rathaus/Ortsrecht/Finanzen und Steuern) entnehmen.
Zur Hundesteuer selbst ist noch anzumerken, dass die Steuerschuld am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund entsteht. Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde Starzach steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in der Gemeinde Starzach hat.
Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Mit den Hundesteuerjahresbescheiden 2026 werden neue, unbefristet gültige Hundesteuermarken ausgegeben. Die bisherigen blauen Hundesteuermarken werden hiermit für ungültig erklärt. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben.
Bei Ersatz der Hundesteuermarke wegen Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben.
Hundezüchter, die zur Zwingersteuer herangezogen werden, erhalten nur zwei Steuermarken. Endet eine Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Zwingersteuer, so ist die Steuermarke mit der entsprechenden Anzeige an die Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Halter des Hundes eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen ausgehändigt.
Gerne können Sie uns jederzeit ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Hundesteuer von Ihrem Konto erteilen. Erfolgt die Zahlung per Überweisung, bitte im Verwendungszweck unbedingt das Buchungszeichen angeben.
Bei Fragen zur Steuerveranlagung gibt Ihnen Frau Rebmann unter der Rufnummer 07483/188-32 (E-Mail:
Bei Fragen zu Zahlungen erteilt Ihnen Frau Hechler, Tel. 07483/188-31 (E-Mail:
In den nächsten Tagen werden den Grundsteuerzahlungspflichtigen die Bescheide für das Jahr 2026 zugestellt.
Die Grundsteuerhebesätze betragen in der Gemeinde Starzach ab dem 01.01.2026 für die Grundsteuer A 410 % und für die Grundsteuer B 650 %. Der Hebesatz für die Grundsteuer A blieb unverändert, der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöhte sich zum 01.01.2026 von 550 % auf 650 % (Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 24.11.2025). Außerdem führt die Gemeinde Starzach erstmals eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke in Höhe von 1410 % ein (Satzung über die Erhebung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Hebesatzsatzung „Grundsteuer C“ vom 24.11.2025).
Die Grundsteuer ist vierteljährlich, und zwar am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags zahlungsfällig. Auf Antrag des Steuerschuldners ist die jährliche Entrichtung der Steuer am 01.07. in einem Jahresbetrag zulässig, wenn der Antrag spätestens bis 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt worden ist.
Bei Kleinbeträgen gilt folgendes:
Jahresbeträge bis zu 15 € werden zum 15.08. zahlungsfällig. Jahresbeträge bis zu 30 € werden am 15.02. und 15.08. mit je der Hälfte des Jahresbetrags zahlungsfällig.
Den Abgabenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Steuerbetrag zu den oben genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Gerne können Sie uns jederzeit ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Grundsteuer von Ihrem Konto erteilen. Bitte verwenden Sie hierzu das SEPA-Lastschriftmandat, welches dem Grundsteuerbescheid beiliegt.
Die Nichtabbucher möchten wir bitten, den Steuerbetrag rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde zu überweisen. Dadurch ersparen Sie sich und uns unnötigen Ärger im Zusammenhang mit dem automatisch ausgedruckten Mahnbescheid. Bitte geben Sie bei Zahlung per Überweisung im Verwendungszweck dann unbedingt das vollständige Buchungszeichen an.
Sollte sich zwischenzeitlich eine Eigentumsänderung mit Rechtswirkung zum 01.01.2026 ergeben haben und sollte diese Änderung noch nicht auf Ihrem Grundsteuerjahresbescheid 2026 nachvollzogen sein, so bitten wir Sie diesbezüglich noch um etwas Geduld. Sobald uns vom Finanzamt diese Eigentumsänderung in Form eines neuen Grundsteuermessbescheides vorliegt (eine Mehrfertigung des entsprechenden Grundsteuermessbescheides erhält immer der jeweilige Eigentümer), werden wir dieser neuen Rechtssituation schnellstmöglich Rechnung tragen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Grundsteueränderungsbescheid von der Gemeinde.
Wenn beim Finanzamt bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde, ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erforderlich. Allerdings dauert es noch, bis alle eingelegten Einsprüche bei den Finanzämtern abgearbeitet sind, weshalb möglichst auf Rückfragen zum Erledigungsstand verzichtet werden sollte.
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. die angeforderte Steuer ist zum Fälligkeitstermin an die Gemeinde Starzach zu zahlen.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten und Bodenrichtwertzonen ist der örtliche Gutachterausschuss zuständig. Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden sich unter der Adresse über www.grundsteuer-bw.de oder über www.gutachterausschuesse-bw.de unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.
Wer mit dem Bodenrichtwert nicht einverstanden ist, muss beim Finanzamt ein qualifiziertes Gutachten einreichen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden sich auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de die laufend aktualisiert werden.
Bei Unklarheiten bzw. Rückfragen zum einzelnen Grundsteuerjahresbescheid gibt Ihnen das Steueramt der Gemeinde
- Frau Rebmann, E-Mail:
- Frau Steffen - E-Mail:
Bei Fragen zu Zahlungen erteilt Ihnen Frau Hechler, E-Mail:
Die Straßenbeleuchtung funktioniert bis auf die Karl Feederlestraße wieder.
Der betroffene Laternenmast muss ausgebaut werden, deshalb kann es aufgrund der Witterung dauern bis die Reparatur stattfinden kann.
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und andere Träger von Abstimmungsvorschlägen im Zusammenhang mit der anstehenden Volksabstimmung Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Stimmberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Auskunftsberechtigt sind ausschließlich Parteien im Sinne von § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Starzach, Hauptstr. 15, 72181 Starzach eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Liebe Gebäudeeigentümer,
Ende Dezember 2025 / Anfang Januar 2026 erhalten Sie den Selbstablesebrief zur Feststellung des Wasserverbrauchs für die Erstellung der Jahresabrechnung Wasser / Abwasser 2025.
Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., die Unfallkasse BW sowie das Land Baden-Württemberg setzen sich gegen die steigende Zahl von Elterntaxis ein
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld, die gezielte Förderung der Eigenständigkeit von Kindern auf dem Schulweg und vor allem die Sensibilisierung der Erziehungsverantwortlichen für die Gefahren von Elterntaxis sind die erklärten Ziele des landesweiten Projekts „Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi“. Der Startschuss zu dieser gemeinsamen Aktion von Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., Unfallkasse Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Ministerium für Verkehr sowie Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fiel am 1. Dezember 2025 an der Teichwiesenschule in Korntal-Münchingen. In den kommenden Wochen werden rund 2.000 Banner in Baden-Württemberg für den sicheren Schulweg zu Fuß werben.
Immer mehr Eltern setzen auf das sogenannte Elterntaxi – und bringen ihre Kinder mit dem Auto direkt bis vor die Schultür. Dieses auf den ersten Blick praktische und gut gemeinte Fahrverhalten sorgt im Alltag für Stress, Chaos und vor allem für Gefahrensituationen auf dem Schulweg. Der dadurch verdichtete und unübersichtliche Verkehr direkt vor Bildungseinrichtungen schafft Unsicherheit und Unübersichtlichkeit. Kurzzeitiges Halten in zweiter Reihe, plötzliches Wenden oder das Ein- und Aussteigen im fließenden Verkehr stellen ein erhebliches Risiko dar. Die neue Aktion flankiert die Bemühungen des Landes Baden-Württemberg für mehr Verkehrssicherheit im Umkreis von Schulen.
„Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder immer noch die beste Art, um zur Schule zu kommen. Mit unserer gemeinsamen Aktion appellieren wir nachdrücklich an die Eltern, die eigenständige Mobilität ihrer Kinder zu unterstützen“, sagt Burkhard Metzger, der Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. „Weniger Elterntaxis bedeuten ein Plus an Sicherheit, denn gut eingeübte Schulwege fördern die Mobilitätsentwicklung der Kinder und ihre eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr.“
Elke Zimmer, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, betonte: „Ein eigenständiger und aktiver Schulweg ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit, Selbstvertrauen und Bewegungsfreude unserer Kinder. Zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs zu sein bedeutet nicht nur Bewegung an der frischen Luft, sondern auch Begegnungen, kleine Abenteuer und wichtige Lernerfahrungen, die kein Elterntaxi ersetzen kann. Wenn wir als Erwachsene unseren Kindern diesen Freiraum geben, stärken wir ihr Selbstvertrauen und tragen gleichzeitig zu mehr Sicherheit vor den Schulen bei. Ich möchte alle Eltern ermutigen, ihren Kindern diesen Schritt zuzutrauen und sie auf dem Weg zur eigenständigen Mobilität zu begleiten. Genau dafür setzen wir uns auch mit dem Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule ein.“
Staatssekretär Volker Schebesta: „Die Initiative 'Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi' ist ein wichtiger Aufruf an alle Eltern, ihre Kinder zu ermutigen, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Jedes Elterntaxi weniger bedeutet nicht nur mehr Sicherheit vor den Schulen, sondern fördert Bewegung und Selbstständigkeit unserer Kinder. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass der Schulweg zu Fuß wieder zur Regel wird, anstatt zur Ausnahme.“
Karin Hoffmann, Abteilungsleiterin Sicherheit und Gesundheit der UKBW: „Unser gesetzlicher Auftrag – als Unfallkasse Baden-Württemberg – sind sichere und gesunde Kitakinder sowie Schülerinnen und Schüler. Mit den Bannern wollen wir maßgeblich dazu beitragen, Eltern und auch Schüler zu motivieren, morgens das Auto stehen zu lassen und Elterntaxis sichtbar zu reduzieren. Unser Schulprojekt „Tag der Schülersicherheit“ zeigt, dass es viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV sicher zur Schule zu kommen. Dafür qualifizieren wir Kinder frühestmöglich und auf spielerischer Weise, Spaß an Bewegung zu vermitteln. Damit prägen wir das Mobilitätsverhalten bereits im Kindesalter und machen sie fit für den Straßenverkehr!“
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht zum Ausbildungsstart am 01.09.2026 eine motivierte, verantwortungsvolle und zuverlässige Persönlichkeit als
Auszubildende/r zum/zur
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Fachrichtung Kommunalverwaltung
welche sich durch folgendes auszeichnet:
Das trifft auf dich zu und du kannst vieles mit ja beantworten? Dann sollten wir uns kennenlernen!
Folgende Fakts und Vorteile würden dich mit einer Ausbildung bei uns erwarten:
Wir hoffen, dich nun endgültig überzeugt zu haben! Melde dich bei uns und wir vereinbaren gerne in persönliches Kennenlernen. Bewerbe dich dazu bitte bis zum 11.01.2026 mit einem Motivationsschreiben, Lebenslauf und den letzten beiden Zeugnissen sowie ggf. Praktikumsnachweisen digital per E-Mail an:
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Solltest du noch Fragen haben oder weitere Infos benötigen, so stehen dir Maren Ganion, Tel. 07483/188-20, E-Mail
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen bietet in ihren Kindertageseinrichtungen verschiedene Ausbildungsplätze/-wege zum Ausbildungsstart am 01.09.2026 an:
Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Wir bieten:
Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 11.01.2026 per E-Mail bei der
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Für weitere Auskünfte zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten/-wegen sowie unseren Einrichtungen steht Ihnen Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Am 08.03.2026 stehen die Landtagswahl und mindestens ein Bürgerentscheid (Kommunale Wahl) an. Um diese Wahlen ordnungsgemäß abwickeln zu können, ist eine entsprechende Zahl von Wahlhelfern in den einzelnen Wahllokalen notwendig. Gerade die Suche nach Wahlhelfern ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, wobei wir uns ausdrücklich bei den bisherigen Wahlhelfern für ihren Einsatz nochmals recht herzlich danken möchten. Deshalb bitten wir auch diesmal die Bevölkerung wieder um tatkräftige Unterstützung bei der Durchführung der Wahl, für die es eine kleine Entschädigung gibt.
Es wird eine Schulung für die Wahlhelfenden stattfinden. Der Termin dafür steht noch nicht fest.
Sollten Sie Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, melden Sie sich bitte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach Tel. 07483/188-28, Herr Scholz oder unter
Aufgrund von Bauarbeiten zur Errichtung eines Stahlgittermastes für Mobilfunk auf dem gemeindlichen Grundstück Flst.-Nr. 735/5 auf Gemarkung Börstingen, Buchhalde erfolgt an der L370 zwischen Starzach-Börstingen und Eutingen-Weitingen/Eyach in einem Teilbereich eine Geschwindigkeitsreduzierung in beide Fahrtrichtungen auf 70 km/h. Diese Anordnung gilt für den voraussichtlichen Bauzeitraum von Montag, 17.11.2025 bis Freitag, 06.02.2026.
Um Beachtung und Verständnis wird gebeten.
Ihre Gemeindeverwaltung
