Über folgenden Link können Sie die heutige öffentliche Sitzung live verfolgen:
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.08.2026 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herr Holzwarth, Tel. 0748318830, E-Mail:
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Gemeinde Starzach, 27.05.2026
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für die Grundschule Starzach im Ortsteil Bierlingen für das Schuljahr 2026/2027 eine zuverlässige und engagierte
Schulbegleitung/Schulassistenz (m/w/d)
in Teilzeit (befristet)
Sie möchten Kinder in ihrer individuellen Entwicklung und Förderung im Schulalltag begleiten und unterstützen?
Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Wir bieten Ihnen:
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Mitteilung des gewünschten bzw. möglichen Beschäftigungsumfangs bis spätestens 08.08.2026 bevorzugt per E-Mail unter
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
Für weitere Auskünfte und bei Fragen steht Ihnen Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, gerne zur Verfügung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung „Villa Sausewind“ im Ortsteil Felldorf zum 15.09.2026 eine zuverlässige und engagierte
Hauswirtschaftskraft (m/w/d)
in Teilzeit (unbefristet)
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Wir bieten Ihnen:
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 06.08.2026 bevorzugt per E-Mail unter
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zur Einrichtung und der Tätigkeit Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, sowie für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag 28. Juli 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr.
Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.
Sommer, Sonne, NeckarErlebnis! Mit dem neuen Veranstaltungsflyer „NeckarErlebnisSommer“ präsentiert das NeckarErlebnisTal wieder eine bunte Vielfalt an Veranstaltungen entlang des Neckars. Zwischen Sulz am Neckar, Horb am Neckar, Eutingen im Gäu, Starzach und Rottenburg am Neckar erwartet Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches Programm voller Kultur, Musik, Natur und Genuss.
Der neue Flyer bündelt die zahlreichen Sommerveranstaltungen der Region und lädt Einheimische wie Gäste dazu ein, das NeckarErlebnisTal von seiner schönsten Seite kennenzulernen. Ob stimmungsvolle Feste, Open-Air-Konzerte, geführte Wanderungen, Naturerlebnisse, Märkte oder familienfreundliche Aktionen – für jeden Geschmack und jedes Alter ist etwas dabei.
„Der Neckar verbindet unsere Kommunen nicht nur geografisch, sondern auch durch ein lebendiges Veranstaltungsangebot. Mit dem NeckarErlebnisSommer möchten wir zeigen, wie vielfältig und attraktiv unsere Region ist“, betont das Team des NeckarErlebnisTal e. V.
Besonders in den Sommermonaten entfaltet die Region ihren ganz besonderen Charme. Besucher können entspannte Stunden am Wasser genießen, aktiv auf Entdeckungstour gehen oder die Gastfreundschaft und das kulturelle Leben der Kommunen erleben. Der Veranstaltungskalender bietet zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam mit Familie und Freunden unvergessliche Momente zu sammeln.
Der Flyer „NeckarErlebnisSommer“ ist ab sofort erhältlich und bietet einen kompakten Überblick über die Höhepunkte der kommenden Monate. Er lädt dazu ein, Neues zu entdecken, regionale Angebote kennenzulernen und den Sommer direkt vor der Haustür zu genießen.
Erhältlich ist der Flyer in Rottenburg bei der WTG am Marktplatz, im Infopunkt am Bahnhof sowie im Rathaus, in Eutingen im Gäu und Starzach jeweils im Rathaus, in Sulz am Neckar in der Bürgerinformation sowie in Horb am Neckar in der Tourist-Information und auf dem Campingplatz Schütte (Sprecher der Fördermitglieder des NeckarErlebnisTal).
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und zum NeckarErlebnisTal finden Interessierte in den Tourist-Informationen und auf den bekannten Informationskanälen der beteiligten Kommunen sowie beim NeckarErlebnisTal e. V.
NeckarErlebnisTal e. V. wünscht allen Besucherinnen und Besuchern einen erlebnisreichen, genussvollen und sonnigen Sommer entlang des Neckars.
Sirenen dienen dazu, die Bevölkerung in besonderen Situationen schnell und unüberhörbar zu erreichen. Ihr markantes Signal durchdringt den Alltag und macht sofort aufmerksam. So können viele Menschen gleichzeitig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden und erhalten eine schnelle Orientierung im Notfall.
Damit im Ernstfall alles zuverlässig funktioniert, werden die Sirenen regelmäßig überprüft und getestet. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist noch bekannt, dass unsere Sirenen früher am ersten Samstag im Monat zu hören waren. Seit diesem Jahr gibt es jedoch ein einheitliches Vorgehen im gesamten Landkreis Tübingen. Die Sirenenproben erfolgen nun nach einem gemeinsamen Konzept für alle Gemeinden im Landkreis.
Die Probewarnungen der Sirenen finden im Jahr 2026 an folgenden Terminen statt
04. April 2026
04. Juli 2026
10. September 2026 (bundesweiter Warntag)
10. Oktober 2026
Die Warnung erfolgt jeweils um 11:00 Uhr, die Entwarnung um 11:45 Uhr.
Die verschiedenen Sirenentöne haben unterschiedliche Bedeutungen. Eine Übersicht und Erklärung der Signale finden hier.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit den Sirenenproben Unregelmäßigkeiten auffallen – zum Beispiel wenn eine Sirene nicht zu hören ist oder ungewöhnliche Signale auftreten – bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Hinweise aus der Bevölkerung sind für uns sehr hilfreich, denn nur so können mögliche Probleme erkannt und behoben werden. Sie können sich hierfür gerne per E-Mail an
Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik „Leben und Wohnen – Im Notfall“.
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Vom 24. Juli 2026 bis zum 26. Juli 2026 findet in Sulzau das Starzachfest statt.
Die Gemeindeverwaltung ist verantwortlich für zahlreiche öffentliche Aufgaben, die das tägliche Leben der Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Dies spiegelt sich in den vielen Services, welche von uns angeboten werden.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben, um mehr über unsere individuellen und liebevollen Trauungsdienstleistungen in Starzach zu erfahren. Bei uns stehen Sie und Ihre Liebe im Mittelpunkt, und wir sind hier, um Ihren besonderen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.