Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch 30. September 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 19:15 Uhr.
Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.
Aufgrund der diesjährigen Hitzeperiode und der damit verbundenen Witterungsverhältnisse ist der Obstbehang an den gemeindeeigenen Obstbäumen in diesem Jahr deutlich geringer als in den Vorjahren.
Dennoch werden in den Höhengemeinden Bierlingen, Felldorf und Wachendorf die gemeindeeigenen Obstbäume, an denen sich noch erntereifes Obst befindet und die zur Ernte freigegeben sind, weiterhin mit einem gelben Band gekennzeichnet. Das an diesen Bäumen vorhandene Obst darf von der Bevölkerung kostenfrei geerntet werden.
Bitte beachten Sie, dass sich teilweise noch gelbe Markierungsbänder aus dem vergangenen Jahr an den Bäumen befinden können. Diese können witterungsbedingt bereits deutlich ausgeblichen sein.
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise:
* Es dürfen ausschließlich entsprechend markierte Bäume abgeerntet werden.
* Es darf nur reifes Obst geerntet werden.
* Mit den Bäumen ist sorgsam umzugehen. Für etwaige Schäden haftet die erntende Person.
Die Gemeindeverwaltung freut sich, wenn das trotz der Hitzeperiode vorhandene Obst genutzt und geerntet wird.
Blumenstraße voraussichtlich vom 5. bis 9. Oktober voll gesperrt – weitere Bauabschnitte bleiben halbseitig befahrbar
Börstingen. Damit der Strom auch künftig zuverlässig bei den Menschen vor Ort ankommt, erneuert die Netze BW im Starzacher Ortsteil Börstingen auf rund 460 Metern ein Stromkabel. Das sogenannte 20-kV-Kabel bringt den Strom zu den örtlichen Umspannstationen. Dort wird die Spannung angepasst, bevor die Energie über weitere Leitungen Haushalte, Geschäfte und kleinere Betriebe erreicht. Für die sichere Verlegung des neuen Kabels muss die Blumenstraße nach aktuellem Stand von Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 9. Oktober, jeweils zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr voll gesperrt werden.
In den übrigen Bauabschnitten fällt die Einschränkung geringer aus: Dort reicht eine halbseitige Sperrung aus, sodass die Strecke grundsätzlich befahrbar bleibt. Dennoch kann es zeitweise zu Behinderungen kommen.
Um den Verkehr währenddessen möglichst reibungslos zu führen, bittet die Netze BW Anwohnende und Verkehrsteilnehmende, die ausgeschilderte Verkehrsführung zu beachten. Die Zufahrt zu den Grundstücken soll dabei erhalten bleiben, soweit es der Baufortschritt zulässt. Sollten sich vorübergehende Einschränkungen dennoch nicht vermeiden lassen, bittet das Unternehmen um Verständnis.
Über die Netze BW GmbH
Die Netze BW GmbH steht für eine sichere Versorgung in Baden-Württemberg und kundennahen Netzservice. Sie ist das größte Netzunternehmen für Strom, Gas und Wasser in Baden-Württemberg und eine Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Als Verteilnetzbetreiber betreibt die Netze BW insgesamt knapp 100.000 Kilometer lange Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetze für 2,37 Millionen Netzkund*innen im Land sowie das Gasverteilnetz für rund 104.000 Netzkund*innen. Außerdem erbringt und vertreibt die Sparte Dienstleistungen netznahe und kommunale Dienstleistungen für Kommunen und Stadtwerke. Das Unternehmen hat an rund 90 Standorten in Baden-Württemberg mehr als 5.800 Mitarbeitende sowie 800 Auszubildende und Studierende.
Aufgrund von Tiefbauarbeiten zur Verlegung einer 20-kV-Leitung im Auftrag der Netze BW kommt es zu Verkehrsbehinderungen zunächst im Bereich Schlossstraße und Imnauer Straße im Ortsteil Wachendorf.
Die Arbeiten werden voraussichtlich ab dem am 21. September 2026 beginnen und sind derzeit bis zum 30. Oktober 2026 vorgesehen. Hierfür wird eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung eingerichtet.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.
Die Gemeinde Starzach bedankt sich für Ihr Verständnis.
Die Gemeinde Starzach hat mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) begonnen. Ziel ist die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie für eine klimaneutrale, wirtschaftliche und zukunftssichere Wärmeversorgung der Kommune.
Zu Beginn der kommunalen Wärmeplanung erfolgt die Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dabei werden anhand festgelegter Prüfkriterien Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für solche Teilgebiete kann die Kommune entscheiden, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. Diese nicht für eine zentrale Versorgung infrage kommenden Teilgebiete können im Wärmeplan direkt als dezentrale Versorgungsgebiete ausgewiesen werden. Die Eignungsprüfung basiert auf öffentlich zugänglichen oder für die Kommune leicht verfügbaren Daten; detaillierte Erkenntnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
Ergebnisse der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung wurde am 31. August 2026 abgeschlossen. Die vorläufige Einteilung der Teilgebiete ist in der folgenden Grafik dargestellt. Sie kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern.

Die Eignungsprüfung hat ergeben, dass die Rahmenbedingungen für eine verkürzte Wärmeplanung in Starzach derzeit nicht in allen Teilgebieten eindeutig sind. Insbesondere lassen sich die zukünftigen Perspektiven einer Eignung für Wärmenetze auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht abschließend bewerten. Die Gemeindeverwaltung Starzach befürwortet deshalb eine Betrachtung aller Teilgebiete im Regelverfahren, wodurch alle Teilgebiete detailliert analysiert werden. Die Bestands- und Potenzialanalyse erfolgt in vollem Umfang über alle Teilgebiete, um eine belastbare Grundlage für die Entwicklung des Zielszenarios zu schaffen. Dies gewährleistet Transparenz und die Gleichbehandlung aller Teilgebiete in Starzach und schafft eine umfassende Berücksichtigung erneuerbarer Wärmequellen vor Ort.
Weiteres Vorgehen
Als nächste werden die folgenden Schritte der kommunalen Wärmeplanung durchgeführt und die Ergebnisse nach Abschluss der Phasen veröffentlicht:
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung „Villa Sausewind“ im Ortsteil Felldorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige und engagierte
Hauswirtschaftskraft (m/w/d)
in Teilzeit (unbefristet)
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Wir bieten Ihnen:
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wird uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 27.09.2026 bei der
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Pädagogische Gesamtleitung Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Die Gemeindeverwaltung ist verantwortlich für zahlreiche öffentliche Aufgaben, die das tägliche Leben der Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Dies spiegelt sich in den vielen Services, welche von uns angeboten werden.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben, um mehr über unsere individuellen und liebevollen Trauungsdienstleistungen in Starzach zu erfahren. Bei uns stehen Sie und Ihre Liebe im Mittelpunkt, und wir sind hier, um Ihren besonderen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.