Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 19.12.2024 folgende Satzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2024 die Umsetzung eines Bestattungswaldes durch Burkhard Freiherr von Ow-Wachendorf und der FriedWald GmbH, Griesheim im Ortsteil Felldorf beraten und beschlossen.
Öffentliche Auslegung
Der Antrag auf Anlegung eines FriedWaldes, die Baugenehmigung inklusive Übersichtsplan, Lageplan, Schriftlicher Teil zum Lageplan, Detailplan, Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Entwurfsskizze, Friedhofsordnung, Bodenkundliche Einheiten, die geologische Karte etc. liegen in der Zeit von Dienstag, 07.01.2025 bis Freitag, 07.02.2025 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Starzach, 20.12.2024
Thomas Noé
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 18.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule Starzach“, Gemeinde Starzach, Ortsteil Bierlingen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Grundschule Starzach“, Gemeinde Starzach, Ortsteil Bierlingen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Die Satzungen stehen im Bereich Ortsrecht unter diesem Link zur Verfügung.
Aufgrund von §§ 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 18. November 2024 folgende Satzung beschlossen.
Die Änderungssatzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. November 2024 folgende Satzungsänderung beschlossen.
Die Änderungssatzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 18. November 2024 folgende Satzung beschlossen.
Die Änderungssatzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Amtliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach
Die Wahlergebnisse der Wahl des Gemeinderats können diesem Dokument entnommen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament -Europawahl-, der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024 steht hier zum Download bereit.
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Erlass folgender Katzenschutzverordnung beschlossen:
Verordnung der Gemeinde Starzach zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung- KatzenSchVO)
Die Änderungssatzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.