Erstellungsdatum 2025-02-13 23:00:25

Zur heutigen Vorstellung seines Jahresberichts durch den Normenkontrollrat Baden-Württemberg erklärt der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger:

„Der Jahresbericht des Normenkontrollrats belegt, dass dieser – genau wie sein Vorgänger – eine wertvolle Arbeit leistet. Seine Empfehlungen decken sich zu einem großen Teil mit dem, was auch aus Sicht der Städte und Gemeinden richtig ist. Denn es braucht immer einen doppelten Prüfblick: zunächst, ob es überhaupt ein Gesetz oder eine Verordnung braucht. Schon dieser Punkt wird im politischen Alltag viel zu häufig und zu schnell mit ja beantwortet. Doch in einem überregulierten Deutschland muss man sich bewusst machen, dass ein neues Gesetz nicht unbedingt ein Beitrag zu einer besseren Lösung ist, sondern nicht selten zu mehr Komplexität führt.

Sofern ein Gesetz dennoch erforderlich ist, muss dieses so ausgestaltet werden, dass es möglichst einfach vollzogen werden kann. Bei einem angestrebten digitalen Vollzug sollte der Gesetzgeber die programmierte Lösung am besten gleich mitliefern. Zudem muss vom Gesetzgeber sichergestellt werden, dass auch das erforderliche Geld und das Personal zur erfolgreichen Umsetzung zur Verfügung stehen, Konnexitätsgrundsätze müssen geachtet werden. Gerade letzteres ist in den zurückliegenden Jahren immer mehr vergessen worden, mit der Folge, dass die Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Deshalb muss gelten: weniger versprechen, mehr halten. Der Tätigkeitsbericht des NKR kann dafür eine gute Leitlinie geben.“

Hintergrund:

Der Normenkontrollrat hat heute (Freitag, 31. Januar 2025) seinen Tätigkeitsbericht 2023/24 vorgestellt, der am 28. Januar 2025 an Ministerpräsident Kretschmann übergeben wurde. Er ist abrufbar unter www.normenkontrollrat-bw.de/service/publikationen/jahresberichte