Im Rahmen des bundesweiten Warntags am Donnerstag, 11. September 2025 ist geplant, die Bevölkerung über verschiedene Mittel und Instrumente zu warnen. Um 10:59:30 Uhr wird bundesweit eine Warnung ausgelöst. Um 11:45 Uhr erfolgt dann die Entwarnung. Ziel des Warntages ist es, wie in den Vorjahren bundesweit die Menschen stärker für das Thema Warnung der Bevölkerung zu sensibilisieren und die technische Umsetzung sowie die Abläufe zu überprüfen.
Für die Warnung der Bevölkerung – beispielsweise bei drohendem Hochwasser - steht Bund, Ländern und der Kommunalen Ebene das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) zur Verfügung. In diesem System können Warnungen eingespielt werden. Je nach Warnstufe (Dringlichkeit) wird die Warnung an einen Warnmix aus unterschiedlichen Warnmitteln weitergegeben.
Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie mit ihren Sirenen am Warntag teilnehmen und diese um 11:00 Uhr auszulösen und um 11:45 Uhr entwarnen.
Die Verwendung verschiedener Warnmitteln für eine umfängliche Warnung der Bevölkerung ist wichtig, um möglichst viele Menschen in verschiedenen Situationen zu erreichen, Bestandteile des Warnmixes sind bisher Fernsehen, Radio, Sirenen und Warn-Apps wie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App „NINA“.
Auch in diesem Jahr erfolgt eine zusätzliche Warnung über das sogenannte Cell-Broadcast-System. Dabei wird an alle Mobiltelefone, die sich in einem Funkmast eingewählt haben, eine Nachricht gesendet. Die Nachricht ähnelt einer SMS, sodass keine spezielle App installiert sein muss, um die Nachricht zu erhalten. Es kann passieren, dass vor allem ältere Mobiltelefone über das Cell-Broadcast-System nicht erreicht werden können.
Im Nachgang zum Warntag kann man auch in diesem Jahr z.B. über die Internetseite www.warntag-umfrage.de an einer Umfrage teilnehmen und eigene Erfahrungen und Wahrnehmungen rund um den Warntag 2025 zu teilen.
Es wird darum gebeten, am Warntag keine Rückmeldungen an Behörden oder an die Integrierte Leitstelle weiterzugeben. Die Nummer 112 steht wie gewohnt nur für Notrufe zur Verfügung.
Pressemitteilung in PDF - Bundesweiter Warntag am Donnerstag, 11. September 2025
Anlage: Übersicht Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung
Ab dem 11.08. findet für 2 Wochen kein Backtag in Wachendorf und Felldorf statt.
Wir bitten um Beachtung!
In der Gemeindebücherei Starzach startete die beliebte Sommerlese-Aktion HEISS AUF LESEN.
Jede Menge abwechslungsreicher Lesestoff wartet auf Kinder und Jugendliche ab der zweiten Klasse (mitmachen können alle Kinder, die nach den Ferien in die zweite Klasse kommen).
Mitmachen ist ganz einfach:
HEISS AUF LESEN ist die Sommerlese-Aktion der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen im Regierungspräsidium. Ziel der Aktion ist es, das Lese- und Textverständnis sowie die Medienkompetenz zu fördern.
Ich freue mich auf viele Schüler und Schülerinnen, die bei der Ferienaktion mitmachen. Bitte geben Sie die Infos an Ihre Kinder weiter.
Anne Trost
Hier noch die Öffnungszeiten während der Sommerferien:
Am 05. und 12.08. August, sowie am 02. September bleibt die Bücherei geschlossen.
An den Dienstagen 19. und 26. August, sowie am 09. September ist die Bücherei auch in den Ferien für euch geöffnet.
Im Bereich der Pfarrgasse in Starzach-Bierlingen erfolgt im Zeitraum von Montag, 21.07.2025 bis voraussichtlich Montag, 25.08.2025 zur Ausführung von Tiefbauarbeiten im Auftrag der Netze BW eine Vollsperrung ab der Abzweigung von der Hauptstraße bis zur Kindertagesstätte „LaLeLu“, Pfarrgasse 26.
Es wird eine örtliche Umleitung, insbesondere auch für die Zufahrt zur Kindertagesstätte, über die Brechengasse eingerichtet werden.
Die Einschränkungen für die betroffenen Anwohner werden seitens der ausführenden Tiefbaufirma möglichst geringgehalten, sodass eine Zufahrt zu den betroffenen Grundstücken/Gebäuden je nach Bauausführung/-stand weiterhin erhalten bleibt.
Um Beachtung und Verständnis wird gebeten!
Ihre Gemeindeverwaltung
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg hat mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger das Jahresprogramm 2026 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung zu setzen, lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen, die Grundversorgung vor Ort zu sichern und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Besonderer Fokus liegt auf der Nutzung vorhandener Bausubstanz sowie auf Klimaschutzaspekten.
Ein bedeutender Förderschwerpunkt liegt im Bereich Wohnen/Innenentwicklung. Hierfür wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Gefördert werden unter anderem die Umnutzung bestehender Gebäude, umfassende Modernisierungen zur Herstellung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds sowie die Neuordnung und Baureifmachung von Grundstücken. Auch in an den Ortskern angrenzenden Baugebieten, die bis in die 1970er-Jahre erschlossen wurden, sind Fördermaßnahmen möglich. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten Projekten beträgt der Regelfördersatz 30 %, bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen liegt der maximale Förderbetrag bei 50.000 €, bei Umnutzungen sogar bei bis zu 60.000 €. Der Neubau eigengenutzter Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern kann mit bis zu 30.000 € pro Wohneinheit gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 100 Mitarbeitende) gefördert, die durch Investitionen zur Sicherung dezentraler Wirtschaftsstrukturen und zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen. Auch die Umnutzung bestehender Gebäude oder die Verlagerung störender Nutzungen aus dem Ortskern sind förderfähig. Der Fördersatz kann hier bis zu 15 % betragen.
Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Grundversorgung. Hier liegt das Augenmerk auf der Sicherstellung der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs – z. B. durch Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien, Dorfwirtschaften sowie Arztpraxen und Apotheken. Investitionen in diesem Bereich – insbesondere durch Kleinstunternehmen – können mit bis zu 30 %, bei Einsatz von CO₂-speichernden Materialien sogar mit bis zu 35 % gefördert werden.
Ein besonderes Augenmerk liegt im Programm 2026 auf dem Klimaschutz. Wer bei seinem Projekt überwiegend ressourcenschonende, CO₂-bindende Baustoffe (z. B. Holz) im Tragwerk verwendet, kann einen CO₂-Speicherzuschlag in Höhe von 5 % zusätzlich zum Regelfördersatz erhalten – dies setzt jedoch die Förderfähigkeit nach EU-Beihilferecht voraus. Neubauprojekte in den Bereichen Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen sind nur dann förderfähig, wenn die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus CO₂-speichernden Materialien besteht.
Antragsverfahren
Wichtig: Förderanträge können ausschließlich über die Gemeinden gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Gemeinde die vollständigen Unterlagen zu privaten Projekten vorliegen. Diese müssen spätestens bis zum 15.09.2025 bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde bewertet die eingereichten Projekte und reicht geeignete Vorhaben zur Aufnahme in das Förderprogramm ein. Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wichtig ist außerdem, dass mit dem jeweiligen Projekt nicht vor der Programmentscheidung im Frühjahr 2026 begonnen werden darf. Nach der Aufnahme in das Programm muss das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahr 2026 begonnen werden.
Wenn Sie ein Projekt planen, das in die genannten Förderschwerpunkte fällt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Herrn Philipp Holzwarth unter Tel. 07483 188-30 oder per E-Mail an
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Fördersätzen und dem Antragsverfahren finden Sie unter:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/
oder
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten.
Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten.
Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.
Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.