Die Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) des Regierungspräsidiums Tübingen hat zum Jahresende mit zwei Veranstaltungen entscheidende Akteure für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zusammengebracht. Mit dem Austausch zwischen Projektierern, Genehmigungsbehörden und Gemeinderäten sollen Hürden im Planungs- und Genehmigungsprozess abgebaut und der Ausbau beschleunigt werden.
Nach den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, einmal jährlich die bei der Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe öffentlich bekannt zu geben.
Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Starzach, Hauptstr. 15, 72181 Starzach eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegenüber dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
„Inakzeptabel, dass Kommunen mehr als 25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushalts tragen, aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens erhalten!“
Auf Initiative des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl hat die Innenministerkonferenz vergangene Woche einen einstimmigen Beschluss gefasst, wonach der Bund für eine entsprechend auskömmliche Finanzierung der von ihm bei den Kommunen verursachten Kosten sorgen müsse. Dazu äußern sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, sowie der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, wie folgt:
„Die zwischenzeitlich dramatische Schieflage der kommunalen Haushalte ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Bundesgesetzgeber die Aufgabenlast der Kommunen beständig erhöht, ohne dass ihnen die damit verbundenen Kosten auch nur annähernd erstattet werden. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass sich auf Initiative von Kom-munalminister Strobl die Innenministerkonferenz für eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung ausgesprochen hat. Die kommunale Familie plädiert schon lange für eine deutliche Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, damit die kommunale Aufgabenerfüllung endlich angemessen refinanziert wird. Dass die Kommunen mehr als 25 Prozent des öffentlichen Gesamthaushalts tragen, aber nur 14 Prozent des Steueraufkommens erhalten, ist schlicht inakzeptabel. Umso dankbarer sind wir Kommunalminister Strobl, dass er unser Anliegen einer fairen Verteilung der Umsatzsteuer auf die politische Tagesordnung geholt hat. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir, dass diese die Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer möglichst schnell umsetzt.“
Die Gemeindeverwaltung Starzach als Kitaträger, sowie die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Starzach bieten interessierten Eltern Besichtigungstermine in den Kindertageseinrichtungen an.
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.