Die Egebnisse des Bürgerforums zum Baugebiet Mühlacker IV in Starzach (Dialogische Bürgerbeteiligung) können dem Kurzbericht und dem Ergebnisbericht entnommen werden.
Die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender zur Landtagswahl am 08.03.2026 baut wesentlich auf der Prognose, den Hochrechnungen und einer differenzierten Analyse auf, die von den Wahlforschern von Infratest dimap erstellt werden.
Am Wahlsonntag werden die Fernseh- und Hörfunkstudios aktuell mit Informationen versorgt. Eine wesentliche Grundlage dafür bildet die repräsentative Nachwahlerhebung am Wahllokal in Bierlingen (Exit Poll) am Wahltag. Dazu wurde eine repräsentative Stichprobe mit insgesamt 200 Wahllokalen in Baden-Württemberg ausgewählt, in denen am Wahltag die Korrespondenten eingesetzt werden. Die Auswahl der Wahllokale basiert auf einem komplexen Verfahren, dessen Ziel es ist, sowohl das alte als auch das aktuelle Wahlergebnis exakt widerzuspiegeln. Im Rahmen der Nachwahlerhebung sprechen die Korrespondenten die Wählerinnen und Wähler nach Verlassen des Wahlraumes an und bitten sie, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Der ausgefüllte Fragebogen wird dann in einen Pappkarton eingeworfen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym! Alle Wähler werden auf dem Fragebogen nach ihrer Wahlentscheidung sowie nach Alter, Geschlecht und Schulabschluss gefragt. Ein Teil der Wähler bekommt einen etwas längeren Fragebogen mit zusätzlichen Fragen zu soziodemographischen Merkmalen und wahlentscheidenden Aspekten. Stündlich melden unsere Korrespondenten telefonisch die Ergebnisse in unsere Datenzentrale. Auf dieser Basis entsteht die Prognose, die um 18 Uhr in der ARD präsentiert wird. Darüber hinaus sind die Daten der Nachwahlerhebung Basis für eine Reihe weiterer Analysen des Wahlergebnisses (wie z. B. Wahlverhalten in Altersgruppen und Wählerwanderung). Selbstverständlich sind die eingesetzten Korrespondenten strikt angewiesen, den Ablauf der Wahl und die Auszählung in keiner Weise zu stören.
Ihre Gemeindeverwaltung
Die öffentliche Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 08.03.2026 kann hier heruntergeladen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 08.03.2026 kann hier heruntergeladen werden.
Die Gemeindeorgane (Bürgermeister und Gemeinderat) sind aufgrund § 20 (5) GemO aufgefordert, den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid darzulegen.
Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative Mühlacker IV dürfen dies in gleichem Umfang ebenfalls.
Weitere Informationen und alle Stellungsnahmen sind diesem Dokument zu entnehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 kann hier heruntergeladen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid am 08.03.2026 kann hier heruntergeladen werden.
Wahlscheine zur Landtagswahl und zum Bürgerentscheid am 08.03.2026 können über folgenden Link beantragt werden:
Die öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids kann hier heruntergeladen werden.
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und andere Träger von Abstimmungsvorschlägen im Zusammenhang mit der anstehenden Volksabstimmung Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Stimmberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Auskunftsberechtigt sind ausschließlich Parteien im Sinne von § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Starzach, Hauptstr. 15, 72181 Starzach eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Am 08.03.2026 stehen die Landtagswahl und mindestens ein Bürgerentscheid (Kommunale Wahl) an. Um diese Wahlen ordnungsgemäß abwickeln zu können, ist eine entsprechende Zahl von Wahlhelfern in den einzelnen Wahllokalen notwendig. Gerade die Suche nach Wahlhelfern ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, wobei wir uns ausdrücklich bei den bisherigen Wahlhelfern für ihren Einsatz nochmals recht herzlich danken möchten. Deshalb bitten wir auch diesmal die Bevölkerung wieder um tatkräftige Unterstützung bei der Durchführung der Wahl, für die es eine kleine Entschädigung gibt.
Es wird eine Schulung für die Wahlhelfenden stattfinden. Der Termin dafür steht noch nicht fest.
Sollten Sie Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, melden Sie sich bitte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach Tel. 07483/188-28, Herr Scholz oder unter