Die Nacht zum 1. Mai ist seit jeher von einem Brauch geprägt: Jugendliche – und Junggebliebene – spielen sich gegenseitig kleine, harmlose Streiche. Solange dabei der Spaß im Vordergrund steht und niemand zu Schaden kommt, wird das von der Bevölkerung in der Regel mit einem Augenzwinkern akzeptiert.
Doch die Grenze ist dort erreicht, wo Streiche in Sachbeschädigung oder gar Gefährdung anderer übergehen. Wird fremdes Eigentum beschädigt oder werden Menschen verletzt, hat das nichts mehr mit einem Maibrauch zu tun – dann handelt es sich um strafbare Handlungen.
Der Maibrauch ist kein Freifahrtschein für Vandalismus oder Rücksichtslosigkeit.
Deshalb unser Appell:
Liebe Eltern, sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Grenzen des Erlaubten.
Und liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: Achten wir gemeinsam auf unser Umfeld und das Eigentum anderer!