Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
als Inklusionskraft
in Teilzeit 30-40% (befristet)

Sie möchten Kinder in ihrer individuellen Entwicklung begleiten und Teil eines engagierten Teams werden?
Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!

Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen finden Sie unter:
www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen

Ihre Aufgaben

  • Individuelle Begleitung und Förderung eines Kindes mit bewilligter Leistung zur Teilhabe an Bildung
  • Mitgestaltung und Umsetzung unseres pädagogischen Konzepts
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, dem Team und weiteren Kooperationspartnern
  • Aktive Mitwirkung am Alltag in der Kindertageseinrichtung

Das bringen Sie mit

  • Anerkannte pädagogische Qualifikation (z.B. Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialpädagogische Assistenz oder vergleichbare Ausbildung gemäß § 7 KiTaG / SGB VIII)
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Interesse an inklusiver Pädagogik
  • Empathie, Teamgeist und eine wertschätzende Haltung
  • Offenheit und Engagement in der Zusammenarbeit mit Eltern und dem Team
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität

Darauf können Sie sich freuen

  • Eine sinnstiftende Tätigkeit in einem wertschätzenden Arbeitsumfeld
  • Engagierte Teams und moderne Einrichtungen
  • Eine zunächst bis Sommer 2028 befristete Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 30-40 %
  • Leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-SuE sowie die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK, zusätzliche Betriebsrentenoption) sowie verschiedene Mitarbeiterbenefits
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung zur persönlichen Weiterentwicklung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 14.06.2026 an:

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt,
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zu unseren Einrichtungen und dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, sowie für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Das Rathaus hat am Brückentag (15.05.) geschlossen.

Die Gemeindeverwaltung

Bis Montag, den 04. Mai 2026 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2026 ansehen.

Das Bürgerbüro ist am Dienstag, den 21.04.2026, krankheitsbedingt geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag 27. April 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr mit einer Ortsbegehung im Kindergarten Börstingen. Danach wird die Sitzung ab ca. 18:45 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach fortgesetzt

Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.

 

Im Zeitraum von Dienstag, 14.04.2026 bis voraussichtlich Freitag, 08.05.2026 werden an einer Stützmauer in der Ortsdurchfahrt von Starzach-Bierlingen (L 392) auf Höhe des Gebäudes Pfarrgasse 4 Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit kann die Maßnahme nur unter halbseitiger Sperrung der L 392 erfolgen. Der Verkehr wird während der Bauzeit mithilfe einer Lichtsignalanlage an der Arbeitsstelle vorbeigeführt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.

In den Osterferien (31.03.2026 und 07.04.2026) bleibt die Bücherei geschlossen.

Wir bitten um Verständnis

Laut Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Starzach vom 26.11.2018, § 17 Anlage des Anschlussnehmers, Absatz 1, Satz 1 ist

„Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Grundstücksanschluss - mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Gemeinde - der Anschlussnehmer verantwortlich.“

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:

messeinrichtungDie regelmäßige Wartung der Abstellhähne (Absperrventile) an der Wasseruhr ist essenziell, um deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten und um einen Wasserschaden bei einem Zählerwechsel oder einer Reparatur zu vermeiden.

Zudem ist die Wartung der Hausinstallation für Wasser entscheidend für die Hygiene, Sicherheit und Langlebigkeit der Anlage. Der Anschlussnehmer/Eigentümer ist für die Instandhaltung der Hausinstallation verantwortlich.

So wird u.a. empfohlen, die Absperrventile alle 3 bis 6 Monate (mindestens aber 2-mal jährlich) zu betätigen, um ein Festsetzen zu verhindern.

Außerdem wird empfohlen, Wartungen an den Hausinstallationsanlagen durch einen zugelassenen Fachbetrieb vornehmen zu lassen, da es sich hierbei auch um Verschleißteile handelt.

Nähere Informationen/Erläuterungen hierzu können Sie auch der Homepage der DVGW e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) entnehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung!

Bis Donnerstag, den 02. April 2026 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026 ansehen.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag 26. März 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 19:00 Uhr.

Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.