Überprüfung der Hundesteuer in Starzach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es wurde festgestellt, dass in Starzach einige Hunde nicht angemeldet sind. Während die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Hundesteuer ordnungsgemäß zahlen, entziehen sich andere ihrer Verpflichtung.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 30.09.2025 daher beschlossen, dem mit einer Hundebestandsaufnahme durch eine externe Firma entgegenzuwirken.
Die Gemeinde wird dabei von einem in diesem Bereich spezialisierten Unternehmen, der Firma Springer Kommunale Dienste aus Aachen, unterstützt. Bei entsprechendem Klärungsbedarf werden Mitarbeiter dieses Unternehmens in Absprache mit der Gemeinde Haushalte vor Ort aufsuchen.
Letzte Aufforderung zur Anmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde:
Sollten Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, werden Sie hiermit aufgefordert, die Anmeldung umgehend, jedoch bis spätestens 10.03.2026 nachzuholen.
Danach muss neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werden. Wie in § 12 unserer Hundesteuersatzung festgelegt, kann vorsätzliches und leichtfertiges Nicht-Anmelden auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Für Anmeldungen oder sonstige Fragen zur Hundesteuer, wenden Sie sich bitte an
- Frau Steffen: Tel. 07483 / 188-35 E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Frau Rebmann: Tel. 07483 / 188-32 E-Mail:
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Eine Anmeldung zur Hundehaltung ist auch online möglich unter: www.Starzach.de / Rathaus / Dienstleistungen A - Z / „H“ Hundesteuer inkl. Anmeldung!
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