Im Anschluss an die öffentliche Gemeinderatssitzung am 28.07.2025, bei dem der Beschluss zur Aufstellung für den Bebauungsplan „Mühlacker 4“ im Teilort Sulzau gefasst wurde, erfolgt hiermit nachfolgend eine öffentliche Bekanntmachung darüber.
Die Flächen befinden sich östlich des Golfplatzes, nördlich des Friedhofes und westlich des Bebauungsplangebietes Mühlacker III im Teilort Sulzau. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 169/1, 169/32 und 169/33. Zusätzlich überplant werden auch gemeindliche Flächen im südlichen Bereich des Plangebiets (Eulentalstraße).
Entwurf Geltungsbereich „Mühlacker VI“ mit Datum vom 11.07.2025, Büro Gauss Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar.
Der neue Eigentümer, die Firma Königskinder, ansässig in Stuttgart, beabsichtigt nun selbstständig die Umsetzung der inneren Erschließung und Bebauung der Flurstücke 169/1, 169/32 und 169/33.
Hierfür muss die Gemeinde Starzach das entsprechende Planungsrecht schaffen. Nach einem erfolgten Aufstellungsbeschluss werden die Planer, die Firma Königskinder und die Gemein-deverwaltung die genauen Festsetzungen für das künftige Gebiet vorbereiten, sodass bei einer nächsten Sitzung über einen Bebauungsplanentwurf beraten werden und daraufhin die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden kann. Auch wird seitens der Verwaltung mit dem Vorhabenträger eine Regelung zur Kostenübernahme vorbereitet (Erschließungsvertrag).
Als Art der baulichen Nutzung ist eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiets (WA) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Somit kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Es ist anzumerken, dass die Verwaltung bereits mit den Trägern öffentlicher Belange eine Ein-schätzung eingeholt hat, ob eine derartige Planung überhaupt in Frage kommt. Dies wurde grundsätzlich als positiv bewertet. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde vereinbart, den südwestlichen Bereich, in welchem ein Biotop liegt, aus dem zukünftigen Bebauungsplangebiet herauszunehmen.
Sollte das Projekt erfolgreich zu Ende geführt werden können, so könnten im Plangebiet weitere 47 Wohneinheiten entstehen.
Starzach, den 30.07.2025
Thomas Noé
Bürgermeister