Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 19.12.2024 folgende Satzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.