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2026-02-02 09:18:39
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Brandsicherheitswachdienst

Antrag auf Brandsicherheitswachdienst der Freiwilligen Feuerwehr Starzach nach FwG BW §2 Abs. 2 mit Vereinbarung auf Kostenersatz lt. FwG BW §34 Abs. 2

Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Starzach eingehen. Der Genehmigte Antrag geht Ihnen vor der Veranstaltung mit der Preisauskunft zu.

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1. Angaben zum Veranstalter:
2. Angaben zur Veranstaltung:




3. Weitere Sicherheitsmaßnahmen:
4. Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung und vorhandene Brandlast:
5. Zusatzinformation / Anmerkung
Hinweise / Anmerkungen:
 
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