Alle fünf Jahre suchen unsere Gerichte engagierte Menschen, die sich als Schöffin oder Schöffe ehrenamtlich engagieren wollen.
Darum geht es:
Als Laienrichter*innen sind sie ein wichtiger Teil der Gerichtsprozesse – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende eines Prozesses urteilen sie gemeinsam mit der bzw. dem Berufsrichter*in über Schuld oder Unschuld der Angeklagten und entscheiden über die Höhe des Strafmaßes mit. Die Kombination aus Berufsrichter*innen und den Überzeugungen der Schöffinnen und Schöffen machen unser Rechtswesen besser und transparenter.
Die Amtszeit der Laienrichter*innen dauert fünf Jahre, es ist keine formale Qualifikation, auch keine juristische Vor-/Ausbildung, erforderlich. Die neue Amtszeit beginnt im kommenden Jahr 2024.
Schöffinnen und Schöffen sind an Amts- und Landgerichten bei Strafprozessen im Erwachsenenstrafrecht im Einsatz. Gesondert davon werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffinnen gesucht, die Prozesse im Jugendstrafrecht begleiten. Für diesen Bereich ist erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden von Vorteil.
Das Bewerbungsformular als Schöffin/Schöffe steht hier zur Verfügung. Bei einer Bewerbung als Jugendschöffin/Jugendschöffe vewenden Sie dieses Formular .
Das sind die Anforderungen:
- Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
- Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie haben nicht aufgrund einer Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren
- Sie sind nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden
- Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
- Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig
Das sind die Rahmenbedingungen:
- Sie werden vom Arbeitgeber für die Zeit der Sitzungstage freigestellt
- Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
- Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedlichste Menschen kennen
- Sie tragen ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
- Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung
So geht es weiter:
- Weitere Informationen zum Ehrenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de
- Die Bewerbungsformulare finden Sie weiter oben in diesem Artikel oder ebenfalls auf www.schoeffenwahl2023.de
- Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular werfen Sie bis spätestens 30.04.2023 im Rathaus in den Briefkasten oder senden es per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Nach Beschluss des Gemeinderats über die Vorschlagsliste erfahren Sie über die Bekanntmachung der Gemeinde, ob Sie gewählt wurden
- Jugendschöffinnen/Jugendschöffen werden vom Kreistag gewählt
- Gewählte Schöffinnen und Schöffen erhalten außerdem eine Benachrichtigung per Post