FREIBLEIBENDES BIETERVERFAHREN
zur Veräußerung des Teileigentums „Kirchstraße 6/4“
im Teilort Sulzau
Die Gemeinde Starzach beabsichtigt die Veräußerung des kommunalen Teileigentums „Kirchstraße 6/4“ im Teilort Sulzau (ehemalige Verwaltungsstelle). Bestandteil des Teileigentums ist eine 42 m² große, gewerblich nutzbare Einheit, bestehend aus zwei Räumen, einem WC und zwei Kellerräumen. Mittels Sondernutzungsrecht sind außerdem zwei PKW-Außenstellplätze dem Teileigentum zugewiesen.
Im Rahmen eines freibleibenden Bieterverfahrens sind alle interessierten volljährigen Personen, sowie juristische Personen aufgerufen, ein Kaufangebot abzugeben.
Für das Verfahren gelten insbesondere folgende Kriterien:
- Das Mindestgebot beträgt 61.000 € (ermittelter Verkehrswert).
- Jede/r Interessent*in kann ein Kaufangebot schriftlich in verschlossenem Umschlag unter Angabe seines/ihres Namens und Adresse, zusammen mit dem Stichwort „Bieterverfahren Kirchstraße 6/4“ bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 15, 72181 Starzach, einreichen.
- Interessenten/Interessentinnen erhalten einmalig die Möglichkeit, am 19.04.2022 zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr das Teileigentum zu besichtigen. Ein Exposé wird gegen eine Gebühr in Höhe von 20 Euro ausgehändigt.
- Die Angebotsfrist endet am 02.05.2022.
- Die Angebotsöffnung erfolgt am 03.05.2022 um 11 Uhr.
- Wertungskriterien: Angebotener Kaufpreis (Höchstgebot); sofern der/die Bieter*in den Betrieb eines Gewerbes im Bereich der örtlichen Grundversorgung vorsieht, wird ein Wertungsbonus von 15.000 Euro gegenüber sonstigen Bieterinnen/Bietern eingeräumt; deshalb sollte das vorgesehene Gewerbe bei der Angebotsabgabe angegeben werden; eine tatsächliche Ausübung des angegebenen Gewerbes im Bereich der Grundversorgung wird in der Folge über den abzuschließenden notariellen Kaufvertrag verpflichtend geregelt (Rückkaufsrecht der Gemeinde bei Nichteinhaltung). Bei identisch zu wertenden Angeboten entscheidet das Losverfahren.
- Die weiteren Kriterien werden in den „allgemeinen Bieterkriterien“ genannt, welche Interessentinnen/Interessenten bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail gegen eine Gebühr in Höhe von 5 Euro anfordern können (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Ihre Gemeindeverwaltung!