Aufgrund von § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) sowie §§ 1, 9 und 11 der Gaststättenverordnung (GastVO) in seiner jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2021 nachstehende Rechtsverordnung beschlossen.
§ 1
Über die Fasnet 2021 wird der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Gemeinde Starzach wie folgt geregelt:
- In der Nacht vom Schmotzigen Donnerstag auf Freitag (24.02. / 25.02.2022) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
- in der Nacht von Samstag auf Sonntag (26.02. / 27.02.2022) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
- in der Nacht von Sonntag auf Rosenmontag (27.02. / 28.02.2022) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr und
- in der Nacht von Rosenmontag auf Fasnetsdienstag (28.02. / 01.03.2022) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr festgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 24.02.2022 in Kraft und am 01.03.2022 außer Kraft.
Starzach, 01.12.2021
Thomas Noé
Bürgermeister