Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-10-04 12:20:21

Am 26. Mai 2019 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Unter anderem wird hier der Gemeinderat der Gemeinde Starzach gewählt.

Aus diesem Grund möchte die Gemeindeverwaltung Sie über grundsätzliches informieren:

Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde. Als Hauptorgan der Gemeinde

  • legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest,
  • entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde, wenn nicht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist und
  • kontrolliert die Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal).

Das Wahlgebiet für die Gemeinderatswahlen ist die gesamte Gemeinde.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind wie Parlamentsabgeordnete verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. Sie sind an keine Aufträge gebunden.

Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz.

In der Regel gibt es bei der Gemeinde Starzach pro Jahr 11 Sitzungstermine.

Die Gemeinderatsmitglieder sind auch in Ausschüssen tätig, wie dem Bau-und Umweltausschuss, bei dem über Baugesuche beraten und beschlossen wird.

Quelle: Innenministerium 05.07.2017