Die Gemeindeverwaltung Starzach als Kitaträger, sowie die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Starzach bieten interessierten Eltern Besichtigungstermine in den Kindertageseinrichtungen an.
Die Besichtigungstermine finden wie folgt statt:
Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ in Wachendorf, 20.10.2025 um 16:15 Uhr
Leitung: Frau Birgitta Warkall, Telefon 07478 507
Kindertageseinrichtung „Neckarzwerge“ in Börstingen, 21.10.2025 um 14:15 Uhr
Leitung: Frau Helen Damm, Telefon 07457 4334
Kindertageseinrichtung „Villa Sausewind“ in Felldorf, 22.10.2025 um 14:15 Uhr
Leitung: Frau Marion Mengis, Telefon 07483 1387
Kindertageseinrichtung „LaLeLu“ in Bierlingen, 23.10.2025 um 16:15 Uhr
Leitung: Frau Daniela Pape, Telefon 07483 467
Falls Sie Interesse an einer Besichtigung haben, melden Sie sich bitte verbindlich bei der jeweiligen Kindertageseinrichtungsleitung telefonisch an.
Da es sich um einen Besichtigungstermin handelt, sind Anmeldungen bezüglich der Platzvergabe an diesen Terminen ausgeschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung den Bebauungsplan „Vogtäcker“ im Ortsteil Sulzau zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am 30.09.2025 als Satzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231) und der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 30.09.2025 für den „FriedWald Starzach“ folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes (BestattG BW) vom 21.07.1970 (GBl. S. 395, S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2021 (GBl. S. 55), in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S.229, 231), hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 30.09.2025 für den „FriedWald Starzach“ folgende Friedhofsordnung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Über Teilen des Gemeindewaldes Starzach ist in der Zeit vom 13.10.2025 bis voraussichtlich 24.10.2025 für ca. 2 Tage ein Helikopter zu beobachten, der den Wald mit Kalk, genauer gesagt mit fein gemahlenem Dolomit-Holzasche berieselt (lila schraffierte Flächen im Kartenausschnitt).
Das Kalkmaterial beinhaltet neben Kalzium auch Magnesium. über die Holzasche kommen die zusätzlich benötigten Nährstoffe Phosphor und Kalium. Die Anlieferung erfolgt aus einem Steinbruch bei Empfingen. Die Ausbringungsmenge beträgt etwa 300 bis 400 Gramm pro Quadratmeter. Die Bodenschutzkalkung wird gezielt auf insgesamt 41 Hektar durchgeführt und dauert, je nach Wetterlage, etwa 2 Tage in oben genanntem Zeitraum.
Während der Maßnahme muss der Wald aus Sicherheitsgründen zeitweise gesperrt werden. Waldbesuchende werden gebeten, die Sperrhinweise unbedingt zu beachten. Auch wird es zu einer gewissen Staubentwicklung kommen. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial besteht nicht. Bereits der nächste Regenschauer wird den Kalkstaub in den Boden einwaschen.
Die Ortsverbindungsstraße nach Felldorf und nach Bierlingen muss für die Dauer der Maßnahme voll gesperrt werden.
Bei Fragen zu der Maßnahme dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Forst des Landratsamtes Tübingen wenden.
Im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 31.10.2025 erfolgen bei Kommunal- und Privatwaldflächen in den Gewannen Gemeindewald und Großholz zwischen Starzach-Bierlingen und Starzach-Felldorf Bodenschutzkalkungen unter Einsatz eines Helikopters.
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Zum 13. mal findet dieses Jahr das Sommerferienprogramm der Gemeinde Starzach statt.
Es wird wieder ein umfangreiches Angebot von Vereinen, Organisationen, Privatpersonen und der Gemeinde für Kinder und Jugendliche erstellt.
Informationen zum Sommerferienprogramm
Die Gemeindeverwaltung ist verantwortlich für zahlreiche öffentliche Aufgaben, die das tägliche Leben der Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Dies spiegelt sich in den vielen Services, welche von uns angeboten werden.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben, um mehr über unsere individuellen und liebevollen Trauungsdienstleistungen in Starzach zu erfahren. Bei uns stehen Sie und Ihre Liebe im Mittelpunkt, und wir sind hier, um Ihren besonderen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.