Starzach2025

Gemeinderat

Gemeinderätin ULS, 2. Bürgermeisterstellvertreter
Gemeinderat BVS, 1. Bürgermeisterstellvertreter
Gemeinderat BVS, 3. Bürgermeisterstellvertreter
Gemeinderat, 4. Bürgermeisterstellvertreter
Gemeinderat ULS, 5. Bürgermeisterstellvertreter
Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Der Bürgermeister der Gemeinde Starzach ist Vorsitzender des Gemeinderates und der Leiter der Gemeindeverwaltung. Außer dem Vorsitzenden gibt es derzeit 10 Gemeinderäte. Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Starzach wären es 15 Gemeinderatssitze verteilt auf die einzelnen Ortsteile.


Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest, entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Gemeinde und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung. Die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der Geschäftsordnung des Gemeinderates Starzach geregelt.


Bestimmte Aufgabengebiete hat der Gemeinderat auf „beschließende Ausschüsse“ und "beratende Ausschüsse" übertragen. Die Ausschüsse beraten und entscheiden in ihrem Zuständigkeitsbereich anstelle des Gemeinderates.


Gemeinderat | Technischer- und Umweltausschuss | Ständiger Umlegungsausschuss | Starzelwasserversorgungsgruppe | Abwasserzweckverband Börstingen | Gäuwasserversorgungsgruppe | Nordstetter Wasserversorgungsgruppe | Verwaltungsgemeinschaft Rottenburg | Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des Betriebes einer Seniorenwohnanlage | Lenkungsausschuss des Gemeindeentwicklungsprojekts „Starzach 2025“