Erstellungsdatum 2016-08-18 22:00:00
I. Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs zur Teilaufhebung und Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets „Oberes Neckartal“

Uebersichtskarte

Der Verordnungsentwurf sowie seine Bestandteile (Anlagen) liegen in der Zeit von Montag 29.08.2016 bis einschließlich Freitag 30.09.2016 im Rathaus der Gemeinde Starzach (Haupt- und Personalamt Zimmer Nr. 21 / 1. OG, Hauptstraße 15 in Starzach-Bierlingen) und im Landratsamt Tübingen (Abt. Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz / A3 31, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Gleichzeitig werden diese Unterlagen auf unserer Homepage veröffentlicht:

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden: schriftlich oder zur Niederschrift in den genannten Dienststellen oder per E-Mail an folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

II. Begründung

Die Teilaufhebung umfasst auf den Gemarkungen Bierlingen, Börstingen, Felldorf und Wachendorf eine Fläche von 37,56 ha. Sie soll aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden, damit der Grenzverlauf den heutigen Gegebenheiten und Flurstücksgrenzen der Flurneuordnung (Stand: 27.07.2016) entspricht und die Gemeindeentwicklung nicht unverhältnismäßig behindert wird.

Insbesondere sollen potenzielle Erweiterungsflächen für das Gewerbegebiet "Stumpacher Weg" und die bestehenden Sportanlagen Felldorf, welche teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen, sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sportplatz Felldorf" aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberes Neckartal“ herausgenommen werden.

Informationen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link: http://www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen/347-aufstellung-eines-bebauungsplanes-sportplatz-felldorf.

Die Erweiterung umfasst auf den Gemarkungen Bierlingen, Börstingen, Felldorf und Wachendorf eine Fläche von 39,61 ha. Sie soll in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, damit strukturreiche und landschaftlich wertvolle Landschaftsteile zusammenhängend geschützt sind. Zugleich wird die Teilaufhebung ausgeglichen und der Grenzverlauf an die Flurstücksgrenzen der Flurneuordnung (Stand: 27.07.2016) angepasst.

III. Hinweise

Am Dienstag den 19.04.2016 fand im Bürgerhaus Bierlingen eine Informationsveranstaltung zu der geplanten Teilaufhebung / Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets „Oberes Neckartal“ statt. Die Veranstaltung war nicht öffentlich und kein Bestandteil des förmlichen Verfahrens.

Eingeladen waren insgesamt 200 Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, deren Flächen von der geplanten Änderung betroffen sind. Von über 200 Eingeladenen nahmen etwa 80 Personen teil. Die Aufklärung im Vorfeld des Verfahrens hat sich bewährt. Zusätzlich beantwortete das Landratsamt zahlreiche Einzelanfragen betroffener Eigentümer und Bewirtschafter.

Vgl. http://www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen/539-aenderung-der-grenzen-des-landschaftsschutzgebiets-oberes-neckartal-und-seitentaeler

Am 04.08.2016 wurden die Träger öffentlicher Belange (Behörden und Verbände) am Verfahren nach § 24 Abs. 1 und 9 NatSchG beteiligt und um Stellungnahme bis spätestens 23.09.2016 gebeten.


LRA Tübingen / Rolf Strohmaier
03.08.2016