Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-12-20 18:39:31

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 30.11.2021 den Aufstellungsbeschluss, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Im Jahr 2012 wurde der Bebauungsplan „Feldscheunengebiet“ als Satzung beschlossen. Die Ausweisung erfolgte als Sondergebiet für landwirtschaftliche Schuppen. Mit dem Bebauungsplan sollte der Bedarf an landwirtschaftlichen Geräteschuppen im Ortsteil Wachendorf gedeckt werden. Gleichzeitig sollten die Nutzungsmöglichkeiten der Baugrundstücke definiert und festgelegt werden, um eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten. Die Narrenzunft Wachendorf hat nun den dringenden Bedarf bekundet, ihren Narrenwagen und vereinstypische Utensilien unterzubringen. Aktuell ist dies mit der restriktiven Formulierung in der Art der baulichen Nutzung nicht zulässig. Eine Unterbringung und Lagerung von Maschinen und Geräten des Narrenvereins bringt keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der benachbarten Bauherren und auch nicht hinsichtlich der Umweltbelange mit sich. Daher wird empfohlen, die Zulässigkeiten bzgl. Lagerung und Unterbringung für diese im Sinne des Vereins definierten Gerätschaften zu erweitern.

Der Bebauungsplanentwurf samt Anlagen (Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Begründung - jeweils als Entwurf mit Stand 14.10.2021, die Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 27.09.2021 sowie der zeichnerische Teil Entwurf Stand 11.10.2021) liegt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 10.01.2022 bis einschließlich Freitag, 11.02.2022 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch hier (als ZIP-Datei) einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist eingehen, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingegangen sind.

Starzach, 20.12.2021

gez. Thomas Noé

Zeichnerischer Teil