Erstellungsdatum 2021-07-15 05:41:06

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat fasste bereits in der Sitzung vom 27.07.2020, fortgesetzt am 28.07.2020 den Aufstellungsbeschluss. In der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2021 folgte jetzt der Auslegungsbeschluss, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Das Hotel Schloss Weitenburg zählt nicht nur zu den bekanntesten baulichen Merkmalen Starzachs, mit dem Hotel- und Restaurantbetrieb zählt es auch zu einem der größten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe im Ort.
Das Plangebiet entspricht dem zur Burg „Schloss Weitenburg“ gehörenden „Gutshof“ und befindet sich im Eigentum der Familie von Raßler.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, den zeitgemäßen Ansprüchen in den Bereichen Wohnen, Handwerk und Gewerbe gerecht zu werden und die Nutzungsmöglichkeiten flexibler auszugestalten. Gleichzeitig soll die zukünftige Bebauung und wirtschaftliche Struktur mit der umgebenden Landschaft und Nutzung im Einklang stehen. Es wird bezweckt, eine maßvolle Weiterentwicklung zuzulassen.
Durch die geplante (Teil-) Änderung der bisherigen Nutzung in Wohn-, Dorf- und Mischgebiet, würde diese gewünschte Entwicklung ermöglicht. Sie stellt sowohl die Basis dar, das Gebiet als Wirtschaftsstandort zu stärken, indem neue Arbeitsplätze geschafften werden können, als auch den Tourismusbereich auszubauen, insbesondere im Hinblick auf das benachbarte – unter Denkmalschutz stehende - Schloss Weitenburg. Von diesem Konglomerat kann die gesamte Region profitieren.

Der Bebauungsplanentwurf samt Anlagen (Begründung, Örtliche Bauvorschriften und Planungsrechtliche Festsetzungen jeweils als Entwurf mit Stand 18.06.2021, die Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Stand 27.04.2021 sowie der Zeichnerische Teil, Entwurf Stand 16.06.2021) liegt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 26.07.2021 bis einschließlich Mittwoch, 25.08.2021 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar, bzw. stehen hier als ZIP-Datei zur Verfügung..

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist eingehen, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingegangen sind.

Starzach, 14.07.2021

gez. Thomas Noé