Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-04-29 22:00:17

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 26. April 2021 den Beschluss zur erneuten Auslegung, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Ein Investor hat Interesse bekundet, einen Teil der unbebauten Fläche im Gewerbegebiet Starzach mit einem Garagenpark zu bebauen.

Der in diesem Gebiet geltende Bebauungsplan „Gewerbegebiet Starzach“ (rechtsgültig seit 28.11.1997) schließt unter anderem die bauliche Nutzung von Anlagen und Stellplätzen zur gewerblichen Vermietung zur Unterstellung von Personenkraftwagen aus. Um den Garagenpark zu ermöglichen, erfolgt eine vorhabenbezogene Bebauungsplanung nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) wodurch der bestehende Bebauungsplan in diesem Bereich geändert wird.

Ziel und Zweck dieser Planung ist es, einer gesellschaftlichen Entwicklung gerecht zu werden, in der durch (temporär beruflich bedingte) Auslandsaufenthalte und durch das Freizeitverhalten unserer Gesellschaft vermehrt Unterstellmöglichkeiten für Mobiliar, Wohnwagen, Wohnmobile sowie auch Boote und Oldtimer gesucht werden. Das Angebot richtet sich aber auch an Kapitalanleger, die durch die Vermietung der Garagen eine Rendite erwirtschaften können.

Der Bebauungsplanvorentwurf samt Anlagen (Textliche Festsetzungen Stand 25.03.2021, Örtliche Bauvorschriften Stand 23.02.2021 und Begründung Stand 25.03.2021, zeichnerischer Teil Stand 03.12.2020 jeweils als Entwurf sowie der Umweltbericht Stand 03.12.2020) liegt entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 BauGB in der Zeit von Freitag, 07. Mai 2021 bis einschließlich Montag, 07. Juni 2021 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar, bzw. stehen hier als ZIP-Datei zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist eingehen, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingegangen sind.

Starzach, 27. April 2021

gez. Thomas Noé