Erstellungsdatum 2021-01-11 17:02:51

Die Gemeinde Starzach gibt hiermit aufgrund von § 5 Abs. 6 bzw. § 7 Abs. 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992 (Gesetzblatt S. 329 StrG) bekannt:

Mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans Starzach (Höhengemeinden) am 11.06.2019 werden die ausgewiesenen und gewidmeten Wege dem Verkehr endgültig überlassen.

Die Wege auf dem Gemeindegebiet Starzach stehen im Eigentum der Gemeinde Starzach. Sie dienen der Bewirtschaftung der Feld-, Wald- und sonstigen Grundstücke. Die von der Teilnehmergemeinschaft ausgebauten Wege sind für eine mittlere Beanspruchung ausgelegt (maßgebende Achslast bis zu 5 t, gelegentlich 11,5 t). Im Übrigen gelten die sonstigen gesetzlichen Vorschriften.

Die nicht mehr ausgewiesenen Wege werden mit der Ausführung des Plans am 11.06.2019 dem Verkehr endgültig entzogen. Sie verlieren damit ihre Eigenschaft als öffentliche Wege und ihre Bestimmung im Gemeingebrauch.

Die im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens eingezogenen Wege, sowie die ausgewiesenen und gewidmeten Wege sind in Karten dargestellt. Die Karten liegen in der Zeit von Freitag, 22. Januar 2021 bis einschließlich Freitag, 12. Februar 2021 beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen oder im Folgenden einsehbar.