Erstellungsdatum 2020-04-08 18:21:29

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung am 23.03.2020 den Beschluss gefasst, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mühringer Straße“ im Ortsteil Felldorf aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Seitens der Schreinerei Volk besteht die Notwendigkeit den Betrieb auf dem ausgewiesenen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans in Form einer Lagehalle zu erweitern. Der Betrieb befindet sich gegenüber dem Geltungsbereich auf der anderen Straßenseite.

Um die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Starzach zu fördern und um Arbeitsplätze zu schaffen, aber vor allem auch zukünftig am Ort zu sichern, ist eine Entwicklung dieses Bereichs zwingend erforderlich.

Das übergeordnete Ziel der Planung besteht darin, eine geordnete und maßvolle städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) zu ermöglichen und eine maßvolle Entwicklung des Geländes herbeizuführen.

Der Flächennutzungsplan weist den Bereich als landwirtschaftlich genutzte Fläche aus. In dem zu erarbeitenden Bebauungsplan soll der Bereich entsprechend der angrenzenden, bereits bebauten Flächen, als Mischgebiet ausgewiesen werden.

Anhand der vorliegenden Planunterlagen wurde daher in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2020 der Aufstellungsbeschluss gefasst, gemeinsam mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Nach der frühzeitigen Beteiligung können die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oder sonstiger Behörden oder von sonstiger Seite sowie von Privatpersonen in einer weiteren Gemeinderatssitzung behandelt werden.

Auslegung

Die Unterlagen

liegen in der Zeit vom

Freitag, 18.04.2020 bis Montag, 18.05.2020

je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Da das Rathaus seit Dienstag, 17.03.2020 zwar grundsätzlich für Besucher geschlossen ist, der übliche Dienstbetrieb aber aufrechterhalten wird, kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 07483-18820 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter https://www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Abrundungssatzung zum Bebauungsplan „Mühringer Straße“ unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.

Plan

Entwurf mit Stand 11.03.2020 Büro Gauss Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar

Starzach, den 06.04.2020

Thomas Noé
Bürgermeister