Erstellungsdatum 2020-04-08 18:05:11

Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung am 23.03.2020 den Beschluss gefasst, eine Abrundungssatzung zum bestehenden Bebauungsplan „Brechengasse“ im Ortsteil Bierlingen aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Für die Gemeinde Starzach ist es von großer Bedeutung vorhandene Infrastruktur (Kanal, Straße, Wasser) möglichst optimal auszunutzen, um somit wirtschaftlich haushalten zu können. Dies bedeutet, dass neben den Möglichkeiten der Innenentwicklung auch Flächen in Randbereichen, die unmittelbar an bereits bestehender Bebauung angrenzen, einer Bebauung zugeführt werden. In solchen Fällen kann, um Bauvorhaben zu realisieren, unmittelbar an vorhandene Erschließungsanlagen angeschlossen werden und die Erschließungskosten können in Grenzen gehalten werden.

Sämtliche Baulücken, welche in der Gemeinde Starzach bzw. im Ortsteil Bierlingen vorhanden sind, befinden sich im Eigentum von Privatpersonen. Die Gemeinde hat keine Zugriffsmöglichkeiten auf diese Baugrundstücke. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde.

Die Abrundungssatzung erfolgt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Anhand der vorliegenden Planunterlagen wurde daher in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2020 der Aufstellungsbeschluss gefasst, gemeinsam mit dem Beschluss der öffentlichen Auslegung und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Nach der durchgeführten Offenlage können dann eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oder sonstiger Behörden oder von sonstiger Seite sowie von Privatpersonen in einer weiteren Gemeinderatssitzung behandelt werden.

Auslegung

Die Unterlagen

liegen in der Zeit vom

Freitag, 18.04.2020 bis Montag, 18.05.2020

je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Da das Rathaus seit Dienstag, 17.03.2020 zwar grundsätzlich für Besucher geschlossen ist, der übliche Dienstbetrieb aber aufrechterhalten wird, kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 07483-18820 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter https://www.starzach.de/rathaus/information/oeffentlichkeitsbeteiligungen einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Abrundungssatzung zum Bebauungsplan „Brechengasse“ unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.

PlanBrechengasse

Entwurf mit Stand 19.02.2020 Büro "Gauss Ingenieurtechnik GmbH" aus Rottenburg am Neckar

Starzach, den 06.04.2020

Thomas Noé
Bürgermeister