Erstellungsdatum 2018-07-26 13:22:51

Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Oberer Mühleweg“ im Ortsteil Wachendorf der Gemeinde Starzach im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 erfolgte der Beschluss zur Offenlage, der in der Beratung noch modifizierten Planunterlagen des Bebauungsplans „Oberer Mühleweg“. Es erfolgte in den Textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie in der Begründung eine Präzisierung hinsichtlich der Garagen und Nebenanlagen.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren finden Grundstücksverhandlungen zu dem Gebiet statt, analog der Richtlinie zum Ankauf von Bauland. In der gleichen Sitzung am 23.07.2018 beauftragte vorsorglich der Gemeinderat den ständigen Baulandumlegungsausschuss mit der Durchführung eines Umlegungsverfahrens, sollte sich in der ersten Phase abzeichnen, dass die Eigentümer nicht verkaufsbereit sind. Bei einem entsprechenden negativen Rücklauf hinsichtlich der Verkaufsbereitschaft kann dann die Verwaltung den zuständigen beschließenden Ausschuss ohne weitere zeitliche Verzögerung einberufen und es kann die offizielle Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens stattfinden.

Des Weiteren wurde der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt.

Dieses Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne ist seit Mai 2017 durch die Novelle des Baugesetzbuches ermöglicht worden. Bebauungspläne, deren Geltungsbereich im Außenbereich liegen und deren Fläche geringer als 10.000 m² sind, können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Wie die Fläche zu berechnen sind, wurde durch eine Information des "Kommunalen Landesverbands kreisangehöriger Städte und Gemeinden" mit Datum vom 29.08.2017 definiert. Der Vorteil liegt darin, dass der Flächennutzungsplan erst nach Satzungsbeschluss fortgeschrieben werden muss. Bis spätestens Ende 2021 muss die Satzung mit dieser Verfahrenswahl beschlossen worden sein.

Das Büro HPC AG aus Rottenburg am Neckar, namentlich Frau Dr. Eichler, hat die für die Offenlage erforderliche artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen. Deren Ergebnisse sind in die Unterlagen eingeflossen. Das Gutachten mit Datum vom 11.07.2018 liegt der Drucksache als Anlage bei. Die Ergebnisse sind in den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem zeichnerischen Teil aufgenommen.

Da nun alle relevanten Unterlagen mit den in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Änderungen vorliegen, kann wie beschlossen die Offenlage erfolgen.

Nach der durchgeführten Offenlage können dann eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden oder von sonstiger Seite sowie von Privatpersonen in einer weiteren Gemeinderatssitzung abgearbeitet und die Planunterlagen entsprechend angepasst werden.

Danach sollte einem Satzungsbeschluss nichts mehr entgegenstehen.

Auslegung

Der

  • Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 20.06.2018
  • Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften mit Datum vom 23.07.2018
  • Begründung mit Datum vom 23.07.2018
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Büro HPC AG mit Datum vom 11.07.2018

liegen in der Zeit von

Montag, 06.08.2018 bis Sonntag, 09.09.2018,

je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese vom Montag, 06.08.2018 bis Sonntag, 09.09.2018 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Bei der Abgabe einer Stellungnahme bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Oberer Mühleweg" unberücksichtigt bleiben können. Künftig kann ein Normenkontrollantrag auch dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine Einwendungen und Anregungen eingereicht wurden.

Starzach, den 23. Juli 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

Plan

Bebauungsplanentwurf vom 20.06.2018, GAUSS Ingenieurtechnik GmbH

Dokumente:

Bekanntmachung pdf button

Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 20.06.2018 pdf button

Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften mit Datum vom 23.07.2018 pdf button

Begründung mit Datum vom 23.07.2018 pdf button

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Büro HPC AG mit Datum vom 11.07.2018 pdf button