Erstellungsdatum 2018-07-26 08:14:15

Beschluss zur verkürzten Offenlage im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes "Brühl III“ im Ortsteil Wachendorf der Gemeinde Starzach im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

In der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2018 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen des sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan „Brühl III“ in Starzach im Ortsteil Wachendorf beraten und beschlossen. Im Nachgang hierzu erfolgte bei den Textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie bei der Begründung eine Präzisierung hinsichtlich der Nebenanlagen und Garagen. Aus diesem Grund soll nun im Zeitraum vom 06.08.2018 – 02.09.2018 eine erneute verkürzte Offenlage zu diesen Punkten erfolgen. Aufgrund der Ferienzeit wurde die Frist der verkürzten Offenlage großzügiger gewählt, als die Mindestfrist von 2 Wochen.

Nach Abwägung der Stellungnahmen, genügt aus Sicht der Verwaltung eine erneute verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Laut § 4a Abs. 3 BauGB besteht hiernach die Möglichkeit, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen.

Das bedeutet, dass bei der erneuten Offenlage nur zu den Punkten Stellung genommen werden darf, bei denen sich die Änderung des Bebauungsplanes ergibt. Neue Stellungnahmen sollten daher nur zum Thema Garagen und Nebenanlagen abgegeben werden.

Auslegung

Die aktuellen, entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates am 23.07.2018 angepassten Unterlagen, liegen in der Zeit von

Montag, 06. August 2018 bis Sonntag, 02. September 2018,

beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese während der Frist auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Bei der Abgabe einer Stellungnahme bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Brühl III" unberücksichtigt bleiben können.

Normenkontrollanträge können fortan auch dann gestellt werden, wenn Einwendungen im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind.

Starzach, den 23. Juli 2018

Thomas Noé
Bürgermeister

PlanPlanstand 03.05.2018 Gauss Ingenieurtechnik GmbH

Dokumente:

Öffentliche Bekanntmachung pdf button

Plandokumente vor Gemeinderatssitzung pdf button

zugehöriges Umweltverträglichkeitsgutachten pdf button

geänderte Dokumente:

Textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften pdf button

Begründung pdf button