Die Gemeindeverwaltung Starzach erreicht verstärkt Meldungen bezüglich unerlaubter Parkvorgänge.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Tübingen teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass auch sie zunehmend Anzeigen durch Privatpersonen bezüglich Verkehrsordnungswidrigkeiten, auch mit Text und Lichtbild dokumentiert, erreichen.

Privatleute sollten wissen, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch Private grundsätzlich nicht vorsieht.

Gemäß § 35 Abs. 1OwiG ist die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. In diesem Fall das Landratsamt Tübingen. Dabei umfasst die Zuständigkeit zur Verfolgung die selbstständige und eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit.

Trotz dieser abschließenden gesetzlichen Regelungen ist die Straßenverkehrsbehörde der Überzeugung, dass eine generelle Ablehnung von Anzeigen privater Personen nicht sinnvoll ist. Allerdings sollen solche Anzeigen nach strengen Kriterien geprüft werden, um zu gewährleisten, dass deren Beweis- und Aussagekraft dem Standard üblicher behördlicher Ermittlungen entsprechen.

Aus diesem Grund können Privatleute bei der Gemeinde Starzach im Rathaus sowie hier auf der Homepage ein Formularpdf button erhalten, das vollständig und gewissenhaft auszufüllen sowie zu unterschreiben ist und gemeinsam mit der Anzeigedokumentation an die Straßenverkehrsbehörde weiterzuleiten ist.