Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-02-19 18:16:44

In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen sowie Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Die nächste Amtsperiode beginnt im Jahr 2019 und endet zum Ende 2023.

In diesem Verfahren haben die Gemeinden die Aufgabe für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten/innen aufzustellen. Seitens der Gemeinde Starzach sollen zwei Kandidaten vorgeschlagen werden am besten ein männlicher sowie ein weiblicher Kandidat. Damit die Verwaltung dem Gemeinderat eine Vorschlagsliste, die alle Gruppen der Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt, vorlegen kann, bitten wir die Vereine, die Kirchen und sonstige Gruppierungen innerhalb der Gemeinde uns geeignete Personen zu nennen.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass sich an dieser Aufgabe Interessierte selbst als Kandidat/in bei uns melden.

Da dem Gemeinderat die Vorschlagsliste in der Gemeinderatssitzung im März 2018 vorgelegt werden soll, bitten wir um Mitteilung von Personen für die Vorschlagsliste bis 09. März 2018 an das Hauptamt der Gemeinde Starzach.

Die Vorschlagsliste sollte neben Familienname, Geburtsname, Vorname/n, Familienstand, Geburtsdatum, die genaue Wohnanschrift und den Beruf enthalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.starzach.de sowie beim Hauptamt der Gemeindeverwaltung Starzach, Frau Zegowitz, Tel.: 07483/188-20.

Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können unserer Informationsbroschüre „Leitfaden für Schöffen“ entnommen werden.

Für die Kommunen stehen nachfolgend die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vom 28. November 2017, die elektronische Vorschlagsliste mit entsprechenden Ausfüllhinweisen sowie die Liste der Mailadressen der Amtsgerichte zum Download zur Verfügung.