Erstellungsdatum 2018-01-04 08:03:37

Anfang des Jahres werden die vom Regionalen Rechenzentrum Reutlingen erstellten Hundesteuerbescheide für das Jahr 2018 auf der Basis der in der Hundesteuersatzung festgesetzten Hundesteuersätze zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt für einen Ersthund 90 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Hund 180 €. Die Zwingersteuer beträgt 252 €. Die Hundesteuer für einen Kampfhund beträgt 360 € und für jeden zweiten und weiteren im Gemeindegebiet gehaltenen Kampfhund 720 €.

Zur Hundesteuer selbst ist noch anzumerken, dass die Steuerschuld am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund entsteht. Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde Starzach steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in der Gemeinde Starzach hat.

Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. . Dem Hundesteuerbescheid 2018 sind neue Hundesteuermarken mit einer Gültigkeitsdauer von 2018 bis 2020 (3 Jahre) beigelegt. Diese hat der Hund bis zur Ausgabe neuer Hundesteuermarken im Januar 2021 zu tragen.

Hundezüchter, die zur Zwingersteuer herangezogen werden, erhalten nur zwei Steuermarken. Endet eine Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Zwingersteuer, so ist die Steuermarke mit der entsprechenden Anzeige an die Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Halter des Hundes eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen ausgehändigt.

Gerne können Sie uns jederzeit ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Hundesteuer von Ihrem Konto erteilen. Bitte verwenden Sie hierzu ein aktuelles SEPA-Lastschriftmandat. Vordrucke gibt es bei der Gemeindekasse auf dem Rathaus in Starzach-Bierlingen, in den Geschäftsstellen der Ortsteile und auf unserer Internetseite www.starzach.de unter Rathaus → Formulare → Umstellung Lastschriftverfahren.

Sollten Unklarheiten bzw. Rückfragen zum Hundesteuerjahresbescheid bestehen, so gibt das Steueramt der Gemeinde gerne Auskunft (Telefon: 07483 / 188-32, Frau Rebmann und Frau Schneider).