Starzach2025

Erstellungsdatum 2017-10-27 07:05:55

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat für die zum Verkauf stehenden gemeindeeigenen Baugrundstücke neue Verkaufspreise festgelegt:

 

  1. Verkaufspreis für Bauplätze im Bebauungsplangebiet „Dorfgärten Felldorf 1. Änderung“ OT Felldorf:
    140 €/m²

Für jedes kindergeldberechtigte Kind unter 18 Jahre erhält der Erwerber eine Ermäßigung auf den Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.500 €. Dies ist auch für hinzukommende Kinder bis 3 Jahre nach Kaufvertragstermin möglich.

Bauzwang:
Spätestens 4 Jahre nach Kaufvertragsabschluss muss ein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt werden.

Bewerbungsverfahren:
In den kommenden Monaten werden die kommunalen und privaten Bauplätze im Bereich Dorfgärten Felldorf erschlossen. Selbiges soll im Sommer 2018 für Brühl III in Wachendorf erfolgen.

Ab 01.11.2017 besteht die Möglichkeit, sich offiziell für einen kommunalen Bauplatz zu bewerben. Eine Übersicht der Bauplätze finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter der Rubrik Baugebiete. Dort ist ebenso die Vergaberichtlinie für Bauplätze hinterlegt sowie ein Vordruck für die Bewerbung.

Bewerbungsfrist:
Ab 01.11.2017 können sich in den ersten 2 Monaten nur Interessenten bewerben, die in Starzach wohnhaft sind. Im Februar 2018 erfolgt Verwaltungsintern die Abwägung zwischen den Interessenten, die Reservierung des Bauplatzes und es werden Kaufverträge vorbereitet.

Ab 01.01.2018 können sich auch Auswärtige um einen Bauplatz bewerben. Bewerbungen, die bereits vor Beginn des festgelegten Zeitraums eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung bitte an die Gemeindeverwaltung Starzach – Hauptamt oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .