Starzach2025

Erstellungsdatum 2016-12-09 19:10:28

Die Gutscheinkarte 2017 sowie der Flyer „Informationen zum Landesfamilienpass“ können ab sofort beim Bürgermeisteramt im Ortsteil Bierlingen (Bürgerbüro) und den Geschäftsstellen zu den üblichen Öffnungszeiten unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden. Die Gutscheinkarte ist ein bargeldwerter Vorteil und darf bei Verlust nicht erneut vergeben werden.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die:

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft (keiner eheähnlichen Gemeinschaft) leben;
  • mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldbe-rechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit min-destens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigenden Kinder und Elternteile bzw. deren Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben (entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder). Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden (eingetragen bleiben), sofern sie noch kindergeldberechtigt sind.

Leistungsbereich:
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2017 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2017 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Lan-desmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.

Wir weisen darauf hin, dass seit dem Jahr 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird. Die SSG hat aber eine Vielzahl von Flyern zu den einzelnen Objekten sowie eine Übersichtskarte auf ihrer Homepage (www.schloesser-und-gaerten.de) zum Download als pdf-Dokumente veröffentlicht. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat. (http://www.schloesser-und-gaerten.de/index.php?id=1775)

Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03.-31.10.2017 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Er-mäßigung mit dem Landesfamilienpass).

Beim Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 17 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 17.03.2017 und endet am 05.11.2017.

Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 14.05.2017 oder am 10.09.2017 zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 5 Euro.

Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 10.09.2017. An diesem Tag wird pro Person ebenfalls eine Ermäßigung von 5 Euro gewährt.

Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Januar, Februar oder November 2017 einmalig einen kostenfreien Eintritt an.

Auch das Porsche-Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Januar oder November 2017 einmalig einen kostenfreien Eintritt an.

Das SENSAPOLIS am Flugfeld in 71063 Sindelfingen bietet allen auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen um 5 Euro ermäßigten Eintritt p.P. und Einzelticket. Das Angebot ist nur gültig vom 01.05. bis 31.07.2017.

Die Familienkarte für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf bekommen Familien mit Landesfamilienpass und Gutscheinkarte um 5 Euro ermäßigt, also für 22 Euro. Für Alleinerziehende ist der Eintritt mit Einzelkarten allerdings günstiger.

Das bisherige Naturparkzentrum Stromberg-Heuchelberg in 74374 Zaberfeld heißt jetzt Wildkatzenwelt Stromberg. Dieses können Familien mit Landesfamilienpass für nur 3,50 Euro Eintritt besuchen.

Das Freilichtmuseum in 72660 Beuren bietet Familien mit dem Landesfamilienpass einmalig einen kostenfreien Eintritt an. Das Museum ist geöffnet vom 01.04. bis 05.11.2017, dienstags bis sonntags von 09:00 – 18:00 Uhr (an Feiertagen auch montags geöffnet).

Neu ist der Gutschein für das Keltenmuseum Heuneburg (Heuneburgmuseum) bei Herbertingen.

Die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim können Familien mit Landesfamilienpass und Gutscheinkarten in der Zeit vom 01.06. bis 15.09.2017 kostenfrei besuchen.

Neu ist, dass das Römermuseum Güglingen ab dem kommenden Jahr den Inhabern des Landesfamilienpasses vollständig kostenlosen Eintritt gewährt, anstelle der bislang geltenden 50%-Ermäßigung. Ebenfalls kostenlos ist die Teilnahme an den regelmäßigen Führungen (Öffentliche Führung am 01. Sonntag im Monat um 15 Uhr, Familienführung am 3. Sonntag im Monat um 15 Uhr).

Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ > „Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Zudem wird es ein Informationsblatt in weiteren Spra-chen geben, das bei Bedarf herunter geladen werden kann.