Erstellungsdatum 2015-12-02 12:44:58

Rechtsverordnung über die Sperrzeit in Gaststättenbetrieben während der Fasnet 2016

Aufgrund von § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz vom 20. November 1998 (BGBl.I. S. 3419) i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 sowie § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des GastG (Gaststättenverordnung) vom 18.02.1991 (GBl. 1991 S. 195) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 30. November 2015 nachstehende Rechtsverordnung beschlossen.

§ 1

Über die Fasnet 2016 wird der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Gemeinde Starzach wie folgt geregelt:

  1. In der Nacht vom 04.02. / 05.02.2016 (Schmotziger Donnerstag)
    wird die Sperrzeit ganz aufgehoben. (Freinacht).
  2. In der Nacht vom 06.02. / 07.02.2016 (Samstag/Sonntag)
    wird die Sperrzeit ganz aufgehoben. (Freinacht).
  3. In der Nacht vom 07.02. / 08.02.2016 (Sonntag/Montag)
    wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr und
  4. in der Nacht vom 08.02. / 09.02.2016 (Montag/Dienstag)
    wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 04. Februar 2016 in Kraft und am 09. Februar 2016 außer Kraft.

Bürgermeisteramt Starzach

Starzach, 30. November 2015

Thomas Noé
Bürgermeister