Erstellungsdatum 2023-03-07 14:48:52

Die Gemeindeverwaltung Starzach möchte darüber informieren, dass im Zeitraum von März 2023 bis April 2023 seitens der Forstbehörde gestattet wurde, Wald-Bingelkraut im Gebiet des Gemeindewaldes zu ernten. Es können daher Personen ab einer Stunde vor bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Wald zum Sammeln unterwegs sein.

Wir bitten die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten dies zu beachten.