Erstellungsdatum 2022-10-26 12:44:09

Am vergangenen Montag, 24.10.2022, hat der Gemeinderat sich mit der Errichtung eines Windparks auf Starzacher Gemarkung durch die Stadtwerke Tübingen (swt) befasst.

Was steht schon fest:

  • Für den Windpark wurden Flächen auf Gemarkung der Ortsteile Bierlingen und Felldorf ausgewählt.
  • Es werden gemeindeeigene und private Flächen einbezogen.
  • Es wird eine Fläche von ca. 0,5 ha pro Windkraftanlage benötigt, bei der Planung der Standorte für die Windkraftanlagen soll so wenig wie möglich in den bestehenden Wald eingegriffen und bestehende Forstwege genutzt und ausgebaut werden.
  • Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die zivile und militärische Flugsicherung sowie der Regionalverband Neckar-Alb haben den aktuellen Planstand grundsätzlich positiv beurteilt.
  • Der Windpark soll auch im Genossenschaftsmodell von ENERGIEkooperativ betrieben werden. So hat die Starzacher Bevölkerung die Möglichkeit, sich am Windpark zu beteiligen und davon zu profitieren.

Was steht noch nicht fest:

  • Wie der geplante Windpark mit dem Natur- und Artenschutz in Einklang gebracht werden kann. Dafür wird über die Dauer von einem Jahr ein aufwändiges Gutachten durchgeführt, bei dem insbesondere die Vogel- und Fledermauspopulation im Gebiet des geplanten Windparks genauer untersucht wird.
  • Welche Windhöffigkeiten im Plangebiet exakt vorliegen. In den kommenden zwei Jahren werden exakte Windmessungen am Standort durchgeführt.
  • Welche Windkraftanlagen genau aufgestellt werden. Stand jetzt sollen Windkraftanlagen mit einer Turmhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern verwendet werden. Abhängig von Naturschutz- und Windgutachten können sich hier noch Änderungen ergeben.
  • Wie viele Windkraftanlagen aufgestellt werden. Stand jetzt könnten bis zu 10 Windkraftanlagen im Plangebiet errichtet werden. Auf Grundlage von Naturschutz- und Windgutachten kann sich diese Zahl verringern, eine Erhöhung ist ausgeschlossen.
  • Wann genau der Windpark gebaut und in Betrieb genommen wird. Wenn alle Planungs- und Genehmigungsschritte optimal vorankommen, wäre eine Inbetriebnahme des Windparks frühestens im Sommer 2027 möglich. Mit dem Baubeginn ist nicht vor 2026/2027 zu rechnen. Die genauen Termine stehen aktuell noch nicht fest.

Wie geht es weiter:

  • In wenigen Wochen veröffentlichen die swt eine Homepage, auf der sie über das Projekt informieren.
  • Sobald die Ergebnisse von Wind- und/oder Naturschutzgutachten vorliegen, wodurch die Planungen konkreter werden, gibt es eine Info-Veranstaltung (nicht nur) für die Starzacher Bevölkerung.
  • Durch die enge Zusammenarbeit zwischen swt und Gemeindeverwaltung ist sichergestellt, dass der Gemeinderat und die Öffentlichkeit regelmäßig über Neuigkeiten im Projekt informiert werden.

Hier finden Sie bis Montag, 31.10.2022, den Link zur Aufzeichnung der letzten Gemeinderatssitzung und können sich unter anderem den Vortrag der Projektbeteiligten im Gremium nochmals ansehen. Die Präsentation der swt und ENERGIEkooperativ aus der Sitzung ist hier pdf button zum Download bereit gestellt.

Sobald die Projekt-Homepage zur Verfügung steht, wird die Gemeindeverwaltung den Link dazu prominent platzieren.