Starzach2025

Erstellungsdatum 2022-06-22 17:37:54

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 des Abwasserzweckverbands Börstingen

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 02.05.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Diese Satzung wird - nachdem sie der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wurde – nun bekannt gegeben.

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

Satzung AZB 2022

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf

0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

120.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

100.000 EUR.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird festgesetzt

  1. Im Ergebnishaushalt als Betriebskostenumlage in Höhe von 577.100 EUR
    und als Kapitaldienstumlage in Höhe von 1.100 EUR.
  2. Als Einzahlung aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt als Kapitaldienstumlage in Höhe von 18.246 EUR
    und als Eigenvermögensumlage (Erstattung) in Höhe von -2.600 EUR.

Starzach, den 03.05.2022

gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender

Die Verbandsverwaltung möchte nunmehr darauf hinweisen, dass die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan des Abwasserzweckverbands Börstingen für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V. mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 GKZ in der Zeit vom

27.06.2022 bis 05.07.2022

je einschließlich öffentlich zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten auf dem Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer Nr. 32 ausliegt.

Starzach, den 15.06.2022

gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender