Starzach2025

Erstellungsdatum 2022-06-08 09:13:34

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2022 wurden die Hebesätze für die

  • Grundsteuer A von 360 % auf 410 % (landwirtschaftliche Grundstücke) und der
  • Grundsteuer B von 410 % auf 470 % (bebaute Grundstücke)

rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht.

Der Grundsteuer-Hebesatzerhöhung wird in einem gesonderten Bescheid Rechnung getragen, welcher den Grundsteuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugehen wird.

Für die bereits fälligen Grundsteuerraten des Jahres 2022 mit Fälligkeitsdatum 05.02. und 15.05. ist eine Nachzahlung mit Fälligkeit zum 13.07.2022 zu leisten. Die Raten 15.08. und 15.11.2021 erhöhen sich entsprechend.

Auch für die Grundsteuerjahreszahler (Fälligkeit 01.07.22) erhöht sich die Grundsteuer entsprechend.

Den Abgabenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den obengenannten Fälligkeitsterminen abgebucht.

Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung entsprechend richtig zugeordnet werden kann.

Für Fragen zum Bescheid stehen Ihnen Frau Rebmann bzw. Frau Schneider vom Steueramt der Gemeinde Starzach unter der Rufnummer 07483/188-32, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und bei Fragen zu Zahlungen Herr Schweitzer-Herm unter der Rufnummer 07483/188-31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.