Aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung durch die Landesregierung ist die Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in der Gemeinde Starzach vom 14.04.2021 weggefallen.
Die Allgemeinverfügung wird deswegen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Starzach, 12.04.2022
Thomas Noé
Bürgermeister