Erstellungsdatum 2022-03-30 17:48:37

Bekanntgabe der Trinkwasseruntersuchung für die Teilorte Bierlingen und Felldorf

Am 16.12.2021 hat der Zweckverband Nordstetter Wasserversorgung das Trinkwasser für die Teilorte Bierlingen und Felldorf untersucht, dessen Untersuchungsergebnis im Nachhinein bekanntgegeben wird.

BEFUND
Die Grenzwerte der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung sind für die untersuchten Parameter eingehalten.

Gemäß des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der derzeit gültigen Fassung ist das Wasser dem Härtebereich „mittel“ zuzuordnen, der den Bereich von bis zu 14,0° dH bzw. bis zu 2,5 mmol/l abdeckt. Die Bewertungen des Wassers gemäß DIN EN 12502 Teil 1-5 ergeben keine erhöhten Korrosionswahrscheinlichkeiten.

Die Bestimmung der Gesamthärte und des Härtebereichs erfolgte gleichzeitig mit den Untersuchungen nach der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung, da nach den Vorgaben des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes der Härtebereich einmal im Jahr bestimmt und veröffentlicht werden muss.

Das gesamte Untersuchungsergebnis kann auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter http://starzach.de/leben/grundversorgung/versorgung-entsorgung oder bei der Gemeindeverwaltung Starzach, Rathaus, Zimmer 32, Herrn Wannenmacher eingesehen werden.

BierlingenFelldorfTrinkwasser2022

Bekanntgabe der Trinkwasseruntersuchung für die Teilorte Börstingen und Sulzau

Am 24.01.2022 hat der Zweckverband Gäuwasserversorgung das Trinkwasser für die Teilorte Börstingen und Sulzau untersucht, dessen Untersuchungsergebnis im Nachhinein bekanntgegeben wird.

BEFUND
Die Grenzwerte der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung sind für die untersuchten Parameter eingehalten.

Gemäß des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der derzeit gültigen Fassung ist das Wasser dem Härtebereich „hart“ zuzuordnen, der den Bereich von mehr als 14,0° dH bzw. mehr als 2,5 mmol/l abdeckt. Die Bewertungen des Wassers gemäß DIN EN 12502 Teil 1-5 ergeben keine erhöhten Korrosionswahrscheinlichkeiten.

Die Bestimmung der Gesamthärte und des Härtebereichs erfolgte gleichzeitig mit den Untersuchungen nach der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung, da nach den Vorgaben des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes der Härtebereich einmal im Jahr bestimmt und veröffentlicht werden muss.

Das gesamte Untersuchungsergebnis kann auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter http://starzach.de/leben/grundversorgung/versorgung-entsorgung oder bei der Gemeindeverwaltung Starzach, Rathaus, Zimmer 32, Herrn Wannenmacher eingesehen werden.

BoerstingenSulzauTrinkwasser2022

Bekanntgabe der Trinkwasseruntersuchung für den Teilort Wachendorf

Am 17.02.2022 hat der Zweckverband Starzel-Wasserversorgungsgruppe für sein Versorgungsgebiet und somit auch für den Teilort Wachendorf die Trinkwasserqualität untersucht. Das Untersuchungsergebnis wird im Folgenden bekannt gegeben:

BEFUND
Die Grenzwerte der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung sind für die untersuchten Parameter eingehalten.

Gemäß des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der derzeit gültigen Fassung ist das Wasser dem Härtebereich „mittel“ zuzuordnen, der den Bereich zwischen 8,4° dH und 14,0° dH bzw. zwischen 1,5 mmol/l und 2,5 mmol/l abdeckt. Die Bewertungen des Wassers gemäß DIN EN 12502 Teil 1-5 ergeben keine erhöhten Korrosionswahrscheinlichkeiten.

Die Bestimmung der Gesamthärte und des Härtebereichs erfolgte gleichzeitig mit den Untersuchungen nach der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung, da nach den Vorgaben des Waschmittelgesetzes der Härtebereich einmal im Jahr bestimmt und veröffentlicht werden muss.

Das gesamte Untersuchungsergebnis kann auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter http://starzach.de/leben/grundversorgung/versorgung-entsorgung oder bei der Gemeindeverwaltung Starzach, Rathaus, Zimmer 32, Herrn Wannenmacher eingesehen werden.

WachendorfTrinkwasser2022

Ihre Gemeindeverwaltung!