Erstellungsdatum 2022-03-28 06:51:16

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach behandelte in seiner Sitzung am 17.03.2022 folgende Themen:

Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Starzach, Gemarkung Sulzau im Bereich „Vogtäcker" (Änderung Nr. 49)

Abgelehnt wurde, den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in Starzach - Sulzau im Bereich „Vogtäcker“ ein sonstiges Sondergebiet „Planung“ mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ in den FNP (Änderung Nr. 49) aufgenommen wird.

Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Starzach, Gemarkung Felldorf im Bereich der Mühringer Straße (Schreinerei Volk, Änderung Nr. 46)

Einstimmig beschlossen wurde, 1. den Abwägungsverschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen; 2. den Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 46 des Flächennutzungsplans zu fassen.

18.03.2022- Geschäftsstelle Gemeinderat