Erstellungsdatum 2022-02-23 17:21:20

Liebe Fasnetsfreundinnen und -freunde,

trotz den Lockerungen, die seit Mittwoch, 23.02.2022 in Kraft sind, gibt es bei der Durchführung von Veranstaltungen immer noch Vorgaben einzuhalten.

Damit die Veranstaltungen rechtmäßig abgehalten werden, dürfen sich Verantwortliche gerne mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Hygienekonzepte auf Grundlage der jeweils geltenden Regelungen.

Beispielsweise sind Umzüge, unabhängig davon, ob sie von Vereinen oder Privatpersonen organisiert werden oder ob dabei Vereins-Häs getragen wird, immer als Veranstaltung zu werten. Deswegen sind auch für Umzüge Hygienekonzepte zu erstellen, die unter anderem Zutritt und Teilnahme von der Vorlage eines 3G-Nachweises abhängig machen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Corona-Verordnung mit empfindlichen Bußgeldern gegen Teilnehmende und Verantwortliche geahndet werden können. Die Gemeindeverwaltung wird insbesondere während der Hauptfasnet verstärkt Kontrollen durchführen.

Wir bedanken uns bei den Zünften und Vereinen, die durch gute Zusammenarbeit den Grundstein für eine (rechts-)sichere Fasnet 2022 gelegt haben.

Die Gemeindeverwaltung