Erstellungsdatum 2022-02-14 14:53:18

Die Gemeindeverwaltung Starzach möchte darüber informieren, dass im Zeitraum von März 2022 bis April 2022 seitens der Forstbehörde gestattet wurde Wald-Bingelkraut im Gebiet des Gemeindewaldes zu ernten. Es können daher Personen ab einer Stunde vor bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Wald zum Sammeln unterwegs sein.

Wir bitten die Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigten dies zu beachten.