Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-12-06 19:10:23

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.2015 (Gesetzblatt Seite 1/2016) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. Dezember 2015 (Gesetzblatt Seite 1147/2015) sowie aufgrund des § 7 der Satzung über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen hat der Gemeinderat am 30.11.2021 eine neue Gebührensatzung über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen beschlossen.

Die neue Gebührensatzung können Sie hier einsehen.