Erstellungsdatum 2021-12-02 20:29:14

Aufgrund von §§ 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 30. November 2021 eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.

Die Änderungssatzung kann hier pdf button nachgelesen werden.