Erstellungsdatum 2021-07-12 06:59:25

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat in seiner Sitzung am Dienstag, 06.07.2021 diese Themen behandelt:

  • Mehrheitlich beschlossen wurde der Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 32 des Flächennutzungsplans im Bereich „Steinbruch“ in Rottenburg am Neckar, Gemarkung Frommenhausen sowie der Feststellungsbeschluss zur Beibehaltung der Darstellung der Änderung Nr. 9 des Flächennutzungsplans für die bereits genehmigte (aktuelle) Abbaufläche. Mehrheitlich zugestimmt wurde den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen.
  • Einstimmig beschlossen wurde der Feststellungsbeschluss für die Änderung Nr. 45 des Flächennutzungsplans in der Stadt Rottenburg am Neckar – Weggental, Kernstadt zur Herausnahme der Darstellung der geplanten Sonderbauflächen – Gartenhausgebiete im Bereich „Ehehalde“ und „Hintere Ehehalde“. Einstimmig zugestimmt wurde den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen.
  • Einstimmig beschlossen wurde, den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in Starzach – Felldorf im Bereich der Mühringer Straße eine geplante gemischte Baufläche in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird (Schreinerei Volk, Änderung Nr. 46) und den Entwurf der Änderung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  • Einstimmig beschlossen wurde, den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in der Rottenburger Kernstadt im Bereich der Kreuzerfeldhalle eine geplante Fläche für den Gemeinbedarf aufgenommen wird (Änderung Nr. 47) und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  • Einstimmig beschlossen wurde, den Flächennutzungsplan 2010 dahingehend zu ändern, dass in Rottenburg am Neckar - Kernstadt im Bereich der Hochschule im Schadenweiler ein sonstiges Sondergebiet sowie eine Grünfläche in den Flächennutzungsplan (Änderung Nr. 48) aufgenommen wird und den Entwurf der Änderung für die Öffentlichkeit auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
  • Einstimmig gefasst wurde der Feststellungsbeschluss für die Berichtigungen Nr. 68 bis 75 des Flächennutzungsplans.

Geschäftsstelle Gemeinderat