Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 des Abwasserzweckverbands Börstingen
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 09.06.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Diese Satzung wird – nachdem sie der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wurde – nun bekannt gegeben.
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
0,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
250.000,00 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
100.000,00 EUR.
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage wird festgesetzt
- Im Ergebnishaushalt als Betriebskostenumlage in Höhe von 516.000 EUR
und als Kapitaldienstumlage in Höhe von 1.400 EUR. - Als Einzahlung aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt als Kapitaldienstumlage in Höhe von 21.354 EUR
und als Eigenvermögensumlage in Höhe von 61.070 EUR.
Starzach, den 10.06.2021
gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender
Die Verbandsverwaltung möchte nunmehr darauf hinweisen, dass die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan des Abwasserzweckverbands Börstingen für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V. mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 GKZ in der Zeit vom
12.07.2021 bis 20.07.2021
je einschließlich öffentlich zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten auf dem Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer Nr. 32 ausliegt.
gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender