Erstellungsdatum 2021-05-14 16:53:17

Öffentliche Bekanntmachung zur Unterschreitung des Inzidenzwertes von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner seit fünf Werktagen in Folge

„Öffnungsschritt Click&Meet im Einzelhandel

Das Gesundheitsamt Tübingen stellt für den Landkreis Tübingen als zuständige Behörde gemäß § 28b Abs. 2 IfSG eine seit fünf Werktagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner fest. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt gemäß der RKI-Tabelle ( www.rki.de/covid-19-inzidenzen ) seit dem 7.5.2021 ununterbrochen bei weniger als 150 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Mit dieser festgestellten Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 150 ist gem. § 28b Abs. 1 Nr. 4 IfSG ist damit ab dem übernächsten Tag, Freitag, den 14.5.2021 die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (Click&Meet), wenn die Maßgaben des § 28b Abs. 1 Nr. 4 a (ausschließlich Verkauf des üblichen Sortiments) und c (Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Atemschutzmaske nach FF2- oder vergleichbarem Standard) IfSG beachtet werden, die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist, die Kundin oder der Kunde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt hat, alternativ einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2 oder dem Nachweis einer bestätigten Infektion i.S.d. § 4a CoronaVO und der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erhebt.

Tübingen, den 12.05.2021

Joachim Walter
Landrat