Erstellungsdatum 2021-04-08 16:17:35

Liebe Eltern,

wie nahe die Pandemie an uns allen ist, haben wir in den letzten Wochen feststellen müssen, als in Bierlingen drei Gruppen quarantänebedingt geschlossen werden mussten.

Es ist inzwischen bekannt, dass gerade in Kinderbetreuungseinrichtungen viele Ansteckungen stattfinden.

Es liegt der Gemeinde als Trägerin der Kinderbetreuungseinrichtungen am Herzen, sowohl für die Kinder als auch das Personal und die dazugehörigen Familien einen größtmöglichen Schutz vor Infektionen zu ermöglichen.

Deswegen hat sich die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit den Einrichtungsleiterinnen dazu entschlossen, ab kommender Woche, Montag 12. April, auch für die Kinder zwei kostenlose Schnelltests in der Woche anzubieten. Kinder, die nicht getestet werden, können dann leider nicht am Betreuungsangebot teilnehmen. Es ist vorgesehen, dass Sie ihre Kinder vor Ort unter Anleitung und Aufsicht selbst testen. Für die Testung stehen die sogenannten „Popeltests“ zur Verfügung. Dabei wird ein Wattestäbchen ca. 2 cm in den vorderen Nasenbereich eingeführt. Die Testung findet nicht im Gruppenraum oder der Garderobe statt, sondern in einem abgetrennten Raum. Um auf mögliche positive Tests reagieren zu können, müssen wir Sie bitten, bei ihrem Kind zu bleiben, bis der Test ausgewertet werden kann. Das dauert ca. 10-15 Minuten. Damit während der Wartezeit auf das Testergebnis das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen eingehalten werden kann, müssen die Bringzeiten fest ausgemacht werden. Sobald klar ist, wie viele Kinder ab nächster Woche in die Einrichtung kommen, werden wir mit Ihnen über diese Zeiträume sprechen.

Sollte der Test negativ ausfallen, können die Kinder dann wie gewohnt in der Einrichtung betreut werden. Sollte der Test positiv ausfallen, können Sie Ihr Kind direkt wieder mit nach Hause nehmen. Im Falle eines positiven Schnelltests sind Sie verpflichtet, ihr Kind schnellstmöglich einem PCR-Test zu unterziehen. Außerdem sind sie verpflichtet, sich mindestens bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses mit ihrer gesamten Familie in Quarantäne zu begeben. Einen positiven Schnelltests müssen wir außerdem ans Gesundheitsamt melden.

Wenn Sie Tipps oder Hinweise wünschen, wie sie ihre Kinder bestmöglich spielerisch auf die Testung vorbereiten können, sprechen Sie uns gerne an. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen rund um die Organisation der Tests vor Ort. Mit allgemeinen Fragen zur Testpflicht wenden Sie sich bitte ans Hauptamt der Gemeindeverwaltung.

Die Testpflicht gilt selbstverständlich auch für das pädagogische Personal in den Einrichtungen.

Bitte bestätigen Sie uns, dass Sie diese Informationen zur Kenntnis genommen haben und ihr Kind ab der kommenden Woche zweimal wöchentlich vor Ort testen werden. Ansonsten können wir ihr Kind leider nicht betreuen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis für die immer wieder kurzfristigen Änderungen und die konstruktive Zusammenarbeit.