Erstellungsdatum 2021-03-04 07:15:02

Am Sonntag, 14. März wird der 17. baden-württembergische Landtag gewählt.

Wählen im Wahllokal

Wahlberechtigte können ihre Stimme von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen abgeben. Die Wahlbezirke sind den Ortsteilen zugeordnet. Um den pandemiebedingten Hygienevorschriften gerecht zu werden, wurden die Wahllokale teilweise verlegt.

Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.

WahlbezirkWahllokal
Bierlingen Bürgerhaus Bierlingen, kleiner Vereinsraum, Hauptstraße 11
Börstingen ehemalige Hauptschule, Schulstraße 27
Felldorf Bürgerhaus Felldorf, Lange Straße 1/1
Sulzau Bürgerhaus Sulzau, Neckarstraße 26
Wachendorf Mehrzweckhalle Wachendorf, Imnauer Straße 50

 

Hygienevorschriften

Gerne dürfen Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber zur Wahlhandlung mitbringen.

In den Wahllokalen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) oder einer Maske mit FFP2-Standard (oder einem vergleichbaren Atemschutz). Personen, denen das Tragen derartiger Mund-Nasen-Bedeckungen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, müssen das durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweisen. Es dürfen sich immer nur zwei Wähler*innen gleichzeitig im Wahllokal aufhalten. Deswegen kann es zu Schlangenbildung vor den Wahllokalen kommen. Halten Sie dabei bitte zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Wartenden ein.

Sind Sie stark seheingeschränkt und können Ihre Stimme ohne fremde Hilfe nicht abgeben bzw. kennen Sie betroffene Personen?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an (Tel. 0761/36122). Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.

Briefwahl

Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur bis Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr beantragt werden können. Nur, wenn wegen plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen am Wahltag (Sonntag) bis spätestens 15:00 Uhr unter der Telefon-Nr. 0151/14210315 zu beantragen.

Den roten Briefwahlumschlag können Sie entweder im Rathaus in Starzach-Bierlingen in den Briefkasten einwerfen oder mit der Deutschen Post verschicken. Achten Sie beim Postversand darauf, den Wahlbrief so rechtzeitig zu versenden, dass er rechtzeitig bei uns ankommt.
Die Briefkästen an den ehemaligen Geschäftsstellen bleiben auch vor dem Wahlsonntag geschlossen und werden nicht geleert. Damit Ihre Stimme in der Auszählung berücksichtigt werden kann, muss der Briefwahlumschlag bis 18:00 Uhr in den Briefkasten im Rathaus in Starzach-Bierlingen, Hauptstraße 15, eingeworfen werden.

Nicht zugestellte Briefwahlunterlagen

Rechtzeitig beantragte, aber nicht zugestellte Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr reklamiert werden. Eine letzte Möglichkeit zur Reklamation nicht zugestellter Unterlagen besteht am Samstag, 13. März 2021 zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr im Rathaus in Starzach-Bierlingen.

Wahlergebnis

Das vorläufige Wahlergebnis wird auf der Homepage der Gemeinde Starzach hinterlegt.