Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-01-11 16:46:46

In der vergangenen Gemeinderatssitzung am 21. Dezember 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, den folgenden § 3a neu in die Hauptsatzung der Gemeinde aufzunehmen.

Die Änderung der Hauptsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

„§ 3a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung. Für Sitzungen der beschließenden Ausschüsse gelten diese Regelungen entsprechend.“

21. Dezember 2020

gez. Thomas Noé